Vor Gericht: Hitlergruß am ersten Ausbildungstag
11.12.2019, 14:18 UhrWar es wirklich ein nicht ernst gemeinter Ausruf aus einer Laune heraus – oder eine Äußerung zu einer politischen Einstellung und Gesinnung? Seinen Ausbildungsplatz bei der Bundespolizei verlor aus eigenem Verschulden im Jahr 2017 ein heute 21-jähriger Ex-Beamtenanwärter aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt. Der junge Mann hatte im September 2016, schon am ersten Tag seiner Ausbildung in Bamberg, "Sieg Heil" gerufen. Monate später wurde er nicht mehr beschäftigt.
Gegen seine Entlassung und weiteren angeblichen Ungerechtigkeiten im Dienst klagte der Rausgeworfene am Dienstag vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht – jedoch ohne Erfolg. Die Kammer unter Vorsitz von VG-Präsident und Richter Dr. Thomas Böse wies die Klage ab. Der Arbeitgeber, also die Bundesrepublik Deutschland, hatte den Kläger noch im Jahr 2017 beschäftigt und ihn nicht vollständig an der Ausbildung teilnehmen lassen. Ausgeschlossen wurde er von der Schießausbildung und vom Einsatztraining. Aufgrund von hinzukommenden zusätzlichen schlechten Leistungen im Unterricht wurde er im Juli 2017 dann entlassen.
Der Mann wollte seine Ausbildung fortsetzen dürfen
Mit der Klage wollte der junge Mann vor Gericht erreichen, dass er seine Ausbildung doch fortsetzen kann. "Ich habe es gesagt, aber ich habe nicht darüber nachgedacht", gab der Kläger vor den Richtern zu. Warum er den Hitler-Gruß vor Kumpels schrie, konnte er jedoch nicht wirklich nachvollziehbar erklären. Er gab an, dass er am Tag der Äußerung mit einigen anderen Auszubildenden die frisch bezogenen Unterkünfte besichtigte.
Während er in einem großen, modernen Apartment untergebracht war, hätte einer in dem veralteten Teil des Gebäudes wohnen müssen. Im Flur habe man deshalb verbal gestichelt. "Dann ist es aus mir herausgeschossen. Ich habe ,Sieg Heil‘ gerufen. Ich war dumm, naiv, ich habe nicht darüber nachgedacht", erzählte er. Schließlich habe eine Ausbildungsleitern, die im Flur wohnte und den Schrei hörte, ihn zur Rede gestellt.
"Das hat bei mir einen Knacks verursacht"
Der Kläger sagte: "Der Ausruf war nur auf das Gebäude bezogen, nicht auf das Menschliche. Ich will den Beruf ausüben, er macht mir Spaß, er ist für mich geeignet." Weiter versuchte der ehemalige Polizeianwärter das Gericht zu überzeugen, dass er keinerlei rechte Gesinnung habe, im Gegenteil weltoffen und ausländerfreundlich sei.
Im weiteren Verlauf der Vernehmung vor Gericht informierte der Kläger, dass er später besonders von einer Lehrkraft regelrecht gedemütigt worden sei. So habe er stets nur in der Kleiderkammer arbeiten und dort putzen oder Schuhsohlen sortieren müssen. "Ich bin psychisch zwar ziemlich stark, aber das hat bei mir einen Knacks verursacht."
"Es bestehen berechtigte Zweifel"
Zwei ehemalige Mitauszubildende, von denen einer ebenfalls nicht mehr beim Bund beschäftigt ist, bestätigten, dass der Kläger am ersten Ausbildungstag den Hitler-Gruß ausgerufen hatte. Warum und weshalb könne man sich nicht so recht erklären. "Sein Leistungsstand war im untersten Bereich", berichtete ein Ausbilder, der ihm, so der Kläger, allerdings nicht sehr wohl gesonnen war. Der Kläger sei im Unterricht meist negativ aufgefallen, habe sich mit anderen Dingen beschäftigt, auch seien ihm manchmal "die Augen zugefallen".
"Es bestehen berechtigte Zweifel an der Eignung des Klägers", sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe nach seiner Entgleisung mit dem Hitler-Gruß nichts dafür getan, um sich in einem besseren Licht darzustellen. Es gebe deshalb auch fachliche Zweifel hinsichtlich des Klägers. Die Entlassung sei deshalb gerechtfertigt gewesen.