Behörden veröffentlichen Empfehlungen

FAQ: Darmbakterien in fränkischem Trinkwasser - Was Sie jetzt wissen müssen

Azeglio Elia Hupfer

Online-Redaktion

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16.7.2021, 19:19 Uhr
Escherichia coli, kurz E. coli, ist ein weit verbreitetes Darmbakterium und findet sich in Fäkalien. 

© Science Photo Library via www.imago-images.de Escherichia coli, kurz E. coli, ist ein weit verbreitetes Darmbakterium und findet sich in Fäkalien. 

Bis eine ausreichende Chlordesinfektion der betroffenen Netze und Behälter sichergestellt ist, muss laut den Gesundheitsämtern das Trinkwasser in den betroffenen Gebieten abgekocht werden.

Warum wurde ein Abkochgebot erlassen und welche Gefahren drohen?

Die Abkochanordnung ist eine Sicherheitsmaßnahme, die das Gesundheitsamt zum Schutze der Bevölkerung erlässt, da eine Gefährdung durch Krankheitserreger im Trinkwasser nicht ausgeschlossen werden kann. In Deutschland ist dies allerdings, nicht zuletzt aufgrund der hohen Sicherheitsstandards bei den Wasserversorgungen, selten geworden. Wenn das Trinkwasser mit Krankheitserregern verschmutzt ist, können beispielsweise Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall die Folge sein.

Wie wird das Trinkwasser richtig abgekocht?

Die meisten Keime sind sehr hitzeempfindlich und sterben bei 100 Grad ab. Betroffene sollten das Wasser sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen, erklären die Gesundheitsämter. Ein Wasserkocher sei aus praktischen Gründen zu empfehlen, so die Behörden. Ein üblicher Wasserkocher erhitzt das Wasser auf etwa 100 Grad. Wasser im Topf kocht normalerweise ebenfalls bei 100 Grad, da bei dieser Temperatur der Siedepunkt erreicht wird.

Darf das Leitungswasser zur Körperpflege noch benutzt werden?

Zum Reinigen offener Wunden solle ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden, heißt es in zahlreichen Pressemeldungen und Informationsschreiben. Zum Duschen kann das Leitungswasser dagegen den behördlichen Angaben zufolge ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt werden. Während der Dauer des Abkochgebots sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Wie lange gilt das Abkochgebot?

Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres. Die amtliche Aufhebung erfolgt erst, wenn eine ausreichende Desinfektion des Trinkwassers mit Chlor sichergestellt ist und die Grenzwerte nicht mehr überschritten werden. Die zuständigen Behörden informieren darüber, sobald das Wasser wieder einwandfrei ist.

Welche Gebiete in Franken sind betroffen?

Einen Überblick, welche Gebiete in Franken betroffen sind, bekommen Sie hier:

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