Bürgerbegehren gegen Mobilfunkmast in Wiesenthau

10.5.2021, 16:34 Uhr
Bürgerbegehren gegen Mobilfunkmast in Wiesenthau

© Archivfoto: privat

"Es soll ein Mindestabstand von 400 Metern eingehalten werden und wir möchten ein neutrales und unabhängiges Gutachten", erklärt Lisa Kindschus. Sie und Christina Durmann sind "die Gesichter" des Bürgerbegehrens.

Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument der Demokratie auf kommunaler Ebene. Er kann von Bürgern durch ein Bürgerbegehren herbeigeführt werden, also durch die Sammlung einer Mindestanzahl von Unterschriften Wahlberechtigter. "Wir brauchen mindestens zehn Prozent", erläutert Kindschus und erzählt, dass sie bei der Sammlung der Unterschriften lange Gespräche und Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürgern aus Schlaifhausen und Wiesenthau führen konnte. Dabei habe sie den Eindruck gewonnen, dass viele Menschen auf ihrer Seite stehen.


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"Wir wünschen uns eine schnelle Lösung für das Thema Mobilfunkmast. Und wir wünschen uns eine gute Zusammenarbeit", sagt Kindschus und räumt ein, dass es in der Vergangenheit einige Missverständnisse gegeben habe und auch Fehler gemacht worden seien: "Wir sind halt Laien in diesen Themen, haben aber Sorge um unsere Gesundheit und das Landschaftsbild." 

Sie und Christina Durmann meinen, dass hier Wirtschaftlichkeit und Funktechnik der Vorsorge, dem Gesundheitsschutz und der Ortsgestaltung entgegenstehen. "Im Gespräch äußerten die Menschen, dass ihr Ort nicht durch so einen Mast gestaltet werden soll", so Kindschus. Den Antrag auf Bürgerentscheid betitelten sie mit "Schutz der Bürgerinnen und Bürger beim Mobilfunkausbau in Wiesenthau-Schlaifhausen".


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Außerdem musste für das Bürgerbegehren eine Frage formuliert werden, die von den befragten Bürgern mit Ja oder Nein beantwortet werden konnte. Die Frage in diesem Fall war: "Sind Sie dafür, dass ein Mobilfunkmast im Gemeindegebiet in Wiesenthau-Schlaifhausen wegen der Strahlungsbelastung und der damit verbundenen Gesundheitsgefahren für alle Bürgerinnen und Bürger nur an einem Standort mit einem Mindestabstand von 400 Metern zur Wohnbebauung errichtet wird und zur Standortermittlung ein unabhängiger Gutachter beauftragt wird, der vom Gemeinderat zu bestimmen ist?" Lisa Kindschus gibt zu: "Das ist mein erstes Bürgerbegehren. Da weiß ich natürlich nicht, ob die Frage genau richtig gestellt ist."

"Gutachten hat beunruhigt"

Sie erklärt, dass es wohl ein Gutachten gegeben habe. Dieses habe sie aber eher beunruhigt. Denn es sei anhand von Daten der Telekom erstellt worden. Sie wünsche sich ein neutrales und ganzheitliches Gutachten und offene Diskussionen.

Am vergangenen Montag war der Antrag auf Bürgerentscheid in der Verwaltungsgemeinschaft abgegeben worden, damit er dort geprüft werden kann. Dann muss im Gemeinderat darüber abgestimmt werden.

Christina Durmann hat die Unterschriften vorab ausgewertet und war überrascht, dass etwa 24 Prozent der Unterzeichner aus der Langenlohe sind. Hier soll der Funkmast aufgestellt werden. Zirka 76 Prozent der Befürworter eines Bürgerentscheids wohnen jedoch in anderen Ortsteilen. "Da haben wir Unterstützung", meint Lisa Kindschus.

Sollte der Antrag angenommen werden, wird es eine Abstimmung analog zum Verlauf und zu den Grundsätzen einer Wahl geben. Bürgerentscheide sind verbindlich, könnten aber ein Jahr später durch einen Beschluss der kommunalen Vertretung abgeändert oder aufgehoben werden.

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