Effeltricher Bürgerinitiative jubelt
25.06.2012, 09:49 Uhr
Nach der mehrstündigen Anspannung einer verspätet begonnenen, sehr ausführlichen Hauptverhandlung samt dem Warten auf den Urteilsspruch entluden sich die Emotionen auf diese Weise. Denn die Bürgerinitiative (BI) hat Recht bekommen. Und es waren dann nur noch „Sieger“ im Sitzungssaal anwesend.
Selbstverständlich waren Bürgermeister Richard Schmitt (FW), sein Stellvertreter Bernd Nägel (CSU) und der geschäftsleitende Beamter Andreas Pfister als Vertreter der beklagten Kommune in der Hauptverhandlung gewesen. Nur Nägel, ein bekennender Gegner eines Einkaufsmarkts in der Mitte seines Heimatorts, hörte sich das Urteil nicht mehr an. Der Beamte enthielt sich als Chef der Verwaltung jeden Kommentars, und Schmitt scheint der BI-Idee nicht abgeneigt zu sein, gratulierte er doch ausdrücklich Kathrin Heimann und ihren Mitstreitern.
Entscheid abgelehnt
Für sie war der Gang nach Bayreuth notwendig geworden, als der Gemeinderat am 31. Mai vergangenen Jahres die Durchführung eines Bürgerentscheids abgelehnt hatte, obwohl für das Quorum ausreichend Stimmen gesammelt worden waren (wir berichteten).
Dieser Ratsbeschluss wurde mit einer Klausel im Kaufvertrag begründet, mit dem die Kommune das anvisierte Grundstück an der Forchheimer Straße hinter dem Rathaus von der Obstbaugenossenschaft erworben hatte. Demnach hätten die Verkäufer einen Aufschlag verlangen dürfen, wenn die Gemeinde das Grundstück innerhalb von vier Jahren für einen nicht-gemeinnützigen Zweck veräußert oder verpachtet.
Eine Million Euro bezahlt?
Das Gericht ließ das Argument der Gemeinde nicht gelten, weil den Initiatoren des Bürgerbegehrens der Vertragsinhalt nicht bekannt war. Denn der Kauf war in nicht-öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen worden. Ob die Ansiedlung einer Einkaufsmöglichkeit unter heutigen Infrastrukturgesichtspunkten nicht sogar von der Vertragsklausel gedeckt sei, ließ das Gericht offen, da das seiner Ansicht nach für die aktuelle Entscheidung nicht ausschlaggebend war.
Der Rechtsstreit ist ohne Vorgeschichte kaum verständlich. Auch aus Sicht des Gerichts nicht. Verwaltungsgerichtspräsident Thomas Boese brachte deshalb einen „Zeitstrahl der Ereignisse“ in die Verhandlung ein: Im Juni 2007 stellte der Discounter Norma für das Grundstück hinter dem Rathaus einen Bauantrag. Dem versagte der Gemeinderat mehrheitlich das Einvernehmen. 2008 führte das Landratsamt Forchheim eine Anhörung der Gemeinde durch, ein Verfahren, um das Einvernehmen zu ersetzen. Und erteilte alsbald der Firma ein Baurecht. Dagegen klagte die Kommune vor dem Verwaltungsgericht.
Klage 2009 abgewiesen
Währenddessen erließ sie auch noch eine gemeindliche Satzung mit einem Vorkaufsrecht für dieses Grundstück, das damals noch der Obstbaugenossenschaft gehörte. 2009 wurde die Klage der Gemeinde abgewiesen: Im unbeplanten Innenbereich habe sie keine Gründe, das Bauvorhaben abzulehnen. Gegen dieses Urteil versuchte die Kommune noch mit einem Berufungsverfahren vorzugehen.
Erst 2010 kaufte dann Effeltrich das Grundstück für angeblich eine Million Euro von den Obstgenossen. Mit eben der genannten Aufzahlungsklausel. Ihr Inhalt: Nutzung nur für einen im weitesten Sinn sozialen Zweck – brachte auch ermäßigte Notargebühren. Das kommentierte der Vorsitzende Richter: „Der Grundstückspreis war aber kein sozialer Preis.“
Den Ausführungen des Anwalts der Gemeinde, Karl-Friedrich Hacker, folgte das Gericht nicht. Der Antrag der Bürgerinitiative lasse dem Effeltricher Rat noch genügend Planungsspielraum.
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