Lärm auf A73 bei Forchheim: Baiersdorf bevorzugt?
14.09.2019, 08:00 Uhr
Konkret ging es um unseren Bericht vom 02.09.2019. „Nach Fertigstellung der Lärmschutzmaßnahmen für Forchheim und Baiersdorf und Inbetriebnahme der temporären Seitenstreifenfreigabe mit Streckenbeeinflussungsanlage in Fahrtrichtung Bamberg wurden die Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen Forchheim und Erlangen überprüft“, informiert nun die Pressestelle der Autobahn-Direktion Nordbayern mit Sitz in Nürnberg.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit
Die Überprüfung habe dabei folgende Ergebnisse gebracht: „Weder in Forchheim noch in Baiersdorf ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen erforderlich. Im Bereich der Heinleinkurve ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Geschwindigkeit auf 120 Stundenkilometer zu beschränken. Im Bereich Erlangen ist sowohl aus Gründen der Verkehrssicherheit (enge Kurven, geringe Haltesicht, enger Knotenpunktabstand) als auch aus Gründen des Lärmschutzes die Geschwindigkeit auf 80 Stundenkilometer zu beschränken.“
Diese Ergebnisse habe man dementsprechend umgesetzt, nämlich, in Fahrtrichtung Nürnberg: „Auf der langen Geraden zwischen Forchheim-Süd und Baiersdorf wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben. Im Bereich der Heinleinkurve bis nach der Anschlussstelle Möhrendorf wurde die Geschwindigkeit auf 120 Stundenkilometer beschränkt. Der Bereich nach der Anschlussstelle Möhrendorf bis zum Beginn des mit 80 Stundenkilometer beschränkten Bereichs von Erlangen wurde als Geschwindigkeitstrichter auf 100 Stundenkilometer beschränkt.“
Und in Fahrtrichtung Bamberg: Nach dem auf 80 Stundenkilometer beschränkten Bereich Erlangen ist ab Bubenreuth bis nach der Heinleinkurve die Geschwindigkeit auf 120 Stundenkilometer beschränkt. Nach dem Bereich der Heinleinkurve wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben.
„Diese zum Teil geänderten Geschwindigkeitsbegrenzungen werden seit 29. Juli über die Anzeigequerschnitte der Streckenbeeinflussungsanlage angezeigt“, schreibt die Autobahn-Direktion. „Diese angezeigten (...) Geschwindigkeiten stellen aber lediglich eine Deckelung dar, die bei Bedarf verkehrsabhängig auch niedriger sein kann.“ So werde bei Freigabe des Seitenstreifens aus „Verkehrssicherheitsgründen immer eine maximal zulässige Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometer geschalten“.
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