Kommentar: Hoffnung im Keim erstickt
20.6.2013, 22:18 Uhr In Ansbach hatten die Richter die Klage eines Anwohners gegen den Veranstaltungskalender der Stadt abgewiesen, ihm aber als Weg aufgezeigt, gegen einzelne Veranstaltungen zu klagen – sofern er das Gefühl habe, die Kommune schütze ihn nicht ausreichend vor Lärm.
Diesen Weg wollen der Anwohner und zwei Mitstreiter nun schon bei der ersten Veranstaltung nach dem Gerichtsurteil gehen: dem Grafflmarkt. Und ja, es ist ihr gutes Recht: Das Gericht hatte die Stadt tatsächlich dazu aufgefordert, die Erlaubnisbescheide für Feste den Anwohnern rechtzeitig zuzustellen. Außerdem scheint fragwürdig, ob das von der Stadt genehmigte Feier-Ende im Freien um 2 Uhr auch vor Gericht Bestand hätte. Da lässt sich trefflich klagen. Zumal die Anwohner zuletzt das Gefühl haben durften, dass sich ohne richterliche Hilfe nur wenig zu ihren Gunsten bewegt.
So weit die Theorie. In der Praxis ist es bisweilen zielführender, nicht pedantisch auf das eigene Recht zu pochen. Die Stadt nennt gute Gründe dafür, dass der Bescheid nicht früher erging – und verspricht Besserung. Die Anwohner täten gut daran, dem Appell des Ordnungsreferenten zu folgen und dem Konzept, das die Verwaltung dem Stadtrat im Juli vorlegen will, eine Chance zu geben. Geht es ihnen nicht weit genug, können sie immer noch vor Gericht ziehen.
Klagen sie schon jetzt, ersticken sie den Funken Hoffnung auf eine friedlich Lösung – und setzen sich dem Verdacht aus, nur noch auf Krawall gebürstet zu sein.