Sicherheit steht an erster Stelle

03.01.2013, 22:00 Uhr
Sicherheit steht an erster Stelle

© Hans-Joachim Winckler

In wie vielen Wohnungen sehen Sie in Ihrem Bereich nach dem Rechten und was tun Sie dort überhaupt?

Augenstein: Ich kontrolliere die Feuerstätten und Kamine von etwa 700 Wohnungen. Hauptsächlich werden sie mit Gas geheizt, einige auch mit Öl und festen Brennstoffen. Werden feste Brennstoffe verwendet, muss der Kamin häufiger gereinigt werden, im Schnitt drei Mal jährlich. Bei den anderen Brennstoffen kontrolliere ich ein Mal jährlich. In diesem Turnus nehme ich auch Emissionsmessungen vor: Eine Kehr- und Überprüfungsordnung regelt das.

Was genau ändert sich denn nun mit der neuen Verordnung?

Augenstein: Bisher stand fest, welche Meister und welche Gesellen in den verschiedenen Bezirken die Kamine reinigen und die Emissionswerte der Heizungen messen. Neu ist nun, dass die Kunden frei wählen können, wen sie sich dafür ins Haus holen. Für eine Feuerstättenschau, die Führung des Kehrbuches und die Abnahme einer neuen Feuerstätte bleiben allerdings nach wie vor die jeweils für einen Bezirk bevollmächtigten Schornsteinfeger zuständig.

Was denken Sie, geschieht nun?

Augenstein: Das kann man derzeit noch gar nicht abschätzen. Natürlich ist es möglich, dass sich jemand einen neuen Kaminkehrer sucht, aus welchen Gründen auch immer. Die Eigentümer müssen anhand ihres Feuerstättenbescheides im Verlauf des Jahres entscheiden, welche Arbeiten sie von wem ausführen lassen. Wird das durch einen zugelassenen Kaminkehrbetrieb übernommen, muss der für den Bezirk bevollmächtigte Schornsteinfeger einen Bescheid darüber erhalten. Bleibt dieser Eintrag im Kehrbuch aus, wird das Ordnungsamt als zuständige Behörde an die Grundstückseigner einen Zweitbescheid versenden, mit dem dann auch eine höhere Gebühr verbunden sein soll.

Was passiert in einem solchen Fall?

Augenstein: Das kann ich nicht sagen, da wir bisher noch keinen solchen Fall hatten. Wir Schornsteinfeger haben uns bislang immer mit den Kunden auf einen Termin geeinigt und den dann wahrgenommen. Wenn es erforderlich war, sind wir eben noch ein zweites Mal gekommen. Am Jahresende waren jedenfalls in den Bezirken die Kamine gekehrt und die Emissionswerte ermittelt.

Also bringt die neue Regelung neben neuen Möglichkeiten des Wettbewerbs auch eine große Verantwortung der Eigentümer mit sich?

Augenstein: Das könnte man so sagen, denn nun sind zuerst die Eigentümer dafür verantwortlich, dass ihre Heizungen und Kamine wie vorgeschrieben kontrolliert werden. Andererseits können sie dafür Fachleute ihrer Wahl beauftragen – oder sich weiterhin auf die erfahrenen Kräfte verlassen. Großen finanziellen Spielraum für Einsparungen bei diesem Service im Interesse der Sicherheit sehe ich derzeit allerdings für die Kunden nicht.

Bis 2017 soll auch das Anbringen von Rauchmeldern in den Wohnungen gesetzlich geregelt sein. Wie ist dabei eigentlich der Stand bei Ihren Kunden?

Augenstein: Manche haben solche Geräte bereits installiert, doch die überwiegende Zahl der Wohnungseigentümer hat noch keine. Dabei können diese Geräte Leben retten, wenn Brandherde glimmen, sich vor allem nachts Gase entwickeln, von denen die Bewohner nichts mitbekommen. In allen Fragen dazu bieten wir gerne unsere fachliche Beratung und das Installieren der Geräte an. Die Rauchmelder sind mit wenigen Griffen angebracht. Sie können mit langlebigen Batterien ausgerüstet werden und am Ende Leben retten. Das ist übrigens auch der Sinn der regelmäßigen Kontrollen von Heizgeräten und des Reinigens der Kamine.

 

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