Gericht entscheidet: Ulvi K. ist "Gefahr für die Allgemeinheit"
21.1.2015, 11:49 UhrDer im Fall Peggy freigesprochene Ulvi K. muss zumindest vorerst weiter in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Von ihm gehe "nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit" aus, teilte das Landgericht Bayreuth am Mittwoch mit. Nach Ansicht der Strafvollstreckungskammer sind in der Behandlung zwar Fortschritte erzielt worden, die auch zu Vollzugslockerungen geführt hätten. Die Therapie-Ziele seien aber noch nicht erreicht worden. In einem Jahr, am 8. Januar 2016, soll nun erneut überprüft werden, ob Ulvi K. im Maßregelvollzug bleiben muss.
2004 war der heute 37-Jährige aus dem oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) wegen Mordes an dem bis heute verschwundenen Mädchen Peggy verurteilt worden. Im Wiederaufnahmeverfahren wurde der geistig behinderte Mann dann freigesprochen. In der Psychiatrie sitzt er wegen sexuellen Missbrauchs von mehreren Kindern.
Ulvi K. hat weiterhin Therapiebedarf
Die Kammer des Gerichts hatte sich nach eigenen Angaben intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob die weitere Unterbringung in der Psychiatrie noch verhältnismäßig sei. Zu berücksichtigen sei gewesen, dass es sich bei den Taten, die zur Unterbringung führten, um erhebliche Straftaten gegenüber Kindern gehandelt habe, hieß es. Ausdrücklich bedauert das Gericht, Ulvi K. werde "von außen" offensichtlich suggeriert, er habe "überhaupt nichts" getan.
Anfang Januar hatten sich Unterstützer von ihm vor dem Gerichtsgebäude in Bayreuth versammelt, um ihre Solidarität zu bekunden. Im Sommer war ein neues Gutachten über Ulvi K. in Auftrag gegeben worden. Das kommt zu dem Schluss, dass er weiter Therapiebedarf hat. Dennoch will sein neuer Verteidiger Thomas Saschenbrecker für die Entlassung aus der Psychiatrie kämpfen. Ulvi K. soll dann in einer Wohngruppe leben und betreut werden.
Der Fall Peggy ist einer der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre in Deutschland. Die damals neun Jahre alte Schülerin verschwand im Mai 2001 im Landkreis Hof. Bis heute fehlt jede Spur von ihr. Ulvi K. kam nach dem Schuldspruch 2004 im Fall Peggy nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie. Der Grund: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in Lichtenberg mehrere Kinder missbraucht hatte.
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