Glückliche Bauern: Bayern zahlt Millionen für Uferstreifen
12.3.2021, 14:26 Uhr500 Euro zahlt der Freistaat pro Hektar und Jahr den Landwirten in den ersten fünf Jahren, in den darauffolgenden Jahren reduziert sich die Zahlung auf 200 Euro pro Jahr. Fünf Millionen Euro stellt das Bayerische Umweltministerium pro Jahr für diese Zahlungen, die die EU-Kommission gerade genehmigt hat, zur Verfügung. Auch eine rückwirkende Antragstellung für bereits im Jahr 2020 angelegte Gewässerrandstreifen ist möglich.
Bauern atmen auf: Weniger Uferstreifen nötig
Mit dem "Bienen"-Volksbegehren wurde durchgesetzt, dass ein fünf Meter breiter Streifen entlang von Gewässern weder acker- noch gartenbaulich genutzt werden darf. Grünland ist dort aber noch möglich. Nicht notwendig sind Gewässerrandstreifen an eindeutig grünen Gräben mit Grasbewuchs, die nur selten Wasser führen, an künstlichen Gewässern, an Verrohrungen oder an Be- und Entwässerungsgräben von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung.
Ertragsausfall bei Hopfen nicht gedeckt
"Die Ausgleichszahlung war eine klare Forderung des Bayerischen Bauernverbandes, die nun erfüllt wurde. Auch, dass der Ausgleich rückwirkend gewährt wird, ist positiv zu bewerten", meint Luisa Eberhardt, Umweltreferentin beim Bauernverband in Mittelfranken.
Ob der Ausgleich angemessen sei, lasse sich nicht pauschal sagen und sei individuell zu betrachten, da der Wegfall der Nutzung unterschiedliche Auswirkungen auf beispielsweise den Hopfenanbau verglichen mit dem Getreideanbau hat. Beim Hopfen würde ein angemessener Ausgleich laut Bauernverband bei mehr als 5000 Euro liegen, bei Winterweizen dagegen nur bei 414 Euro.
Düngeverordnung: Gemüseanbau künftig nur noch im Gewächshaus?
"Die Landwirte verzichten im Interesse der Allgemeinheit auf die Nutzung von Flächen und schaffen wertvolle Lebensräume. Wir lassen die Landwirte mit dieser Aufgabe nicht allein. Dass sie dafür einen Ausgleich bekommen ist nur fair", betonte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU). Nach dem Erfolg des Volksbegehrens war es zunächst unklar, inwieweit die Bauern für dann gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen entschädigt werden können. Nun haben die Bauern Rechtssicherheit.
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