Aggressiv mit Messer: Mann wollte keinen Mitbewohner
7.8.2020, 15:00 UhrDer 63-Jährige Mann, der ohne Verteidiger kam, war ausgerastet als er einen neuen Zimmergenossen bekam. Seit längerer Zeit hatte er es sich in seinem Zweibettzimmer alleine bequem gemacht und war partout nicht einverstanden, einen von seinen drei Kleiderschränken für den neuen Mitbewohner freizugeben.
In seiner Beschwerde an die Verwaltung habe er auch seine Bedenken wegen der Corona-Pandemie geäußert. Er gehöre zur Risikogruppe und wolle keinen Mitbewohner im Zimmer. Nachdem er sich ausdrücklich weigerte einen Schrank zu räumen und, laut Aussage des Verwaltungsangestellten, ihn dazu aufforderte es doch selbst zu tun, ging dieser mit zwei weiteren Mitarbeitern in das Zimmer des Angeklagten.
Ab diesem Zeitpunkt sei dieser ausgerastet und habe angefangen zu schreien. Unter anderem "I will kill you!" (Deutsch: Ich werde dich töten). Der arabischstämmige Mann gab zu, hysterisch geworden zu sein und auch wegen familiärer Probleme unter psychischen Problemen zu leiden. Er könne sich nicht mehr daran erinnern was er alles gesagt habe.
Widersprüche
Er gab an, dass der Verwaltungsangestellte begonnen hätte, seinen Schrank auszuleeren. Doch hier begannen die ersten Widersprüche. Man habe die voll beladenen Schränke nur von außen inspiziert, als auch schon der Angeklagte schnurstracks ins Zimmer Richtung Schrank gestürmt sei und ein großes Küchenmesser herauszog, so der Verwaltungsangestellte und ein Sicherheitsmitarbeiter, der mit im Zimmer war.
Schließlich habe er ihn mit dem Messer bedroht. Einer der drei Anwesenden aus dem Verwaltungsbüro schob einen Stuhl zwischen sich und den 63-Jährigen und ergriff die Flucht, während der 57-Jährige Verwaltungsangestellte immer wieder ausgewichen sei. "Er hat pausenlos versucht zuzustechen, bis ich aufs Sofa gefallen bin und mich der Sicherheitsmann rausgezogen hat", sagte der Betroffene. Schließlich sei die Polizei angerückt und habe den Mann mit auf die Wache genommen.
Aufgrund der Schwere des Tatvorgangs unterbrach Richter Wolfgang Pelzl seine Vernehmung, da dies die Frage aufwerfe, ob das Amtsgericht Erlangen in diesem Fall überhaupt noch zuständig sei. Die Staatsanwaltschaft schlug vor erst den Sicherheitsmitarbeiter zu befragen und dann eine Entscheidung zu treffen. Auch dieser Zeuge konnte den Angeklagten nicht wirklich entlasten. Er habe einen Tisch zwischen die beiden geschoben, damit der Bedrohte Abstand vom Messer bekam. Ob der Angeklagte ihn letztlich verletzt hätte, konnte er nicht eindeutig wiedergeben. Der Angeklagte gab an, Funktionsstörungen in der rechten Hand zu haben und somit gar nicht fähig zu sein wild mit dem Messer herumzufuchteln.
Um all diese und weitere Aussagen genau zu prüfen, brauche man mehr Zeit und so wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt. Der Asylbewerber müsse sich einen Verteidiger zur Seite nehmen. "Dazu ist das alles zu schwerwiegend", sagte Pelzl.