Dieser Prüfung auf Distanz komme gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise eine zunehmende Bedeutung zu, betont Wissenschaftsminister Bernd Sibler am Montag in München. „Mir ist wichtig, dass wir unserer Hochschulfamilie auf diesem zukunftsweisenden Gebiet Rechtssicherheit bieten können. Deshalb haben wir diese Verordnung schnell, mit großer fachlicher Tiefe und begleitet von hoher wissenschaftlicher Expertise erarbeitet. Das hatten sich auch unsere Hochschulen und Studierendenvertreter gewünscht.“ Datenschutzexperte Dirk Heckmann, Direktor des Center for Digital Public Services (CDPS) an der Technischen Universität München, hat das Ministerium dafür beraten.
Balance zwischen Datenschutz und Kontrolle
Dabei geht es vor allem um den Datenschutz und die eindeutige Authentifizierung der Prüflinge, aber auch darum, wie Professoren eine Prüfung per Video beaufsichtigen können und wie mit technischen Störungen umgegangen wird. Umgang mit technischen Störungen setzen einen klaren Rahmen für Prüferinnen und Prüfer sowie Studentinnen und Studenten an allen Hochschulen des Freistaats – eine bundesweit bisher einzigartig. "Mit der Rechtsmaterie elektronischer Fernprüfungen zwischen Prüfungsrecht, Verfassungsrecht, Datenschutzrecht und IT-Sicherheitsrecht haben wir vielfach Neuland beschritten", sagt Heckmann. Auch der Bayerische Landesbeauftragte hat mit beraten. "Mit der Verordnung haben wir die richtige Balance zwischen Datenschutz und notwendiger Kontrolle von Fernprüfungen gefunden."
Nürnbergs neue Uni startet deutlich früher
Neu ist, dass die Studierenden wählen dürfen. „Sie können sich entscheiden, ob sie eine digitale Fernprüfung oder eine termingleiche Präsenzprüfung ablegen wollen", sagt Sibler. "Damit berücksichtigen wir die individuellen Studienbedingungen und schaffen mehr Flexibilität – eine zukunftsweisende Regelung für unsere Studentinnen und Studenten.“ Man setze damit auch ein großes Maß an Vertrauen in die Prüflinge.
Gerade für Austauschstudenten, die derzeit wegen Corona nicht einreisen können, ist das interessant. Wie die Hochschulen eine Fernprüfung gleichzeitig zur Prüfung vor Ort in der Praxis umsetzen, bleibt noch abzuwarten. Die Rechtsverordnung soll in den kommenden vier Jahren erprobt und evaluiert werden.
Sie tritt rückwirkend in Kraft, um auch für die im Sommersemester bereits durchgeführten elektronischen Fernprüfungen nachträglich noch die rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Die aus datenschutz- und verfassungsrechtlicher Sicht erforderliche Grundlage hat der Bayerische Landtag mit dem Corona-Eilgesetz im Juli geschaffen.