Manipulationsvorwürfe: ADAC-Betriebsrat tritt zurück

25.10.2011, 17:05 Uhr
Der Betriebsrat des ADAC Nordbayern ist nach Manipulationsvorwürfen geschlossen zurück getreten.

© Michael Matejka Der Betriebsrat des ADAC Nordbayern ist nach Manipulationsvorwürfen geschlossen zurück getreten.

Das Gremium sei damit möglicherweise einer drohenden arbeitsgerichtlichen Auflösung zuvorgekommen, berichtete der Anwalt klagender ADAC-Mitarbeiter am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Das Arbeitsgericht Nürnberg hatte an diesem Donnerstag seine Entscheidung in dem Fall verkünden wollen. Die Anwältin des Betriebsrats wies die Vorwürfe zurück.

In einem der dpa vorliegenden Flugblatt des ADAC-Betriebsrats heißt es, der Rat habe einstimmig beschlossen, „vom Amt zurückzutreten und Neuwahlen einzuleiten“. Die Mitglieder der Arbeitnehmervertretung wollten mit diesem Schritt den Weg dafür freimachen, „dass sich der künftige Betriebsrat nicht mehr mit formaljuristischen Verfahren vor Gericht “herumschlagen“ muss“. Eine Neuwahl solle umgehend eingeleitet werden.

ADAC-Mitarbeiter hatten dem amtierenden Betriebsrat vorgeworfen, auf unzulässige Weise gewählt worden zu sein und daher beim Arbeitsgericht Nürnberg seine Auflösung beantragt. Nach Angaben von Kläger-Anwalt Wolfgang Manske hatten Kollegen einen Tag vor Ende der Abgabefrist überraschend zwei Wahllisten eingereicht. Die bis dahin als Einzelpersonen kandidierenden ADAC-Beschäftigten seien dadurch in ein Listenwahlverfahren gezwungen worden.

Dabei habe sich der Wahlvorstand in die Listenaufstellung „in einer Weise eingemischt, bei der man nicht mehr von einem unparteiischen Wahlvorstand sprechen kann“, sagte Manske. Geschäftsführungskritische Mitarbeiter seien auf aussichtslosen hinteren Plätzen aufgestellt worden. Zudem habe der Wahlvorstand gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, indem er die Eingabefristen für eine weitere Wahlliste um einen halben Tag verkürzt habe. Den früheren, als Einzelpersonen kandierenden Betriebsratsmitgliedern sei damit die Möglichkeit genommen worden, eine eigene Liste aufzustellen, mit er sie womöglich ihre Wahlchancen verbessert hätten.

Die Anwältin des Betriebsrats, Christine Roth, verwies hingegen auf die angebliche Unerfahrenheit des Wahlvorstands. Dieser habe sich bei der Wahlvorbereitung streng an Informationsmaterialien der Gewerkschaft Verdi orientiert; Hinweise auf die genaue Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge habe das Verdi-Material nicht enthalten. Was die Listenaufstellung angeht, so habe der Listenkoordinator die Plätze nach dem Eingang der Kandidaturen vergeben. Zu diesem Zeitpunkt habe er nicht wissen können, dass die Reihung später – mit der Einreichung von zwei Wahllisten – einmal wahlentscheidend werden könnte.

Keine Kommentare