Merk verteidigt spätes Eingreifen im Fall Mollath
6.12.2012, 15:28 UhrJustizministerin Beate Merk (CSU) hat ihr spätes Einschreiten im Fall des in der Psychiatrie zwangsuntergebrachten Nürnbergers Gustl Mollath verteidigt. „Es war mir erst jetzt möglich, tätig zu werden“, sagte Merk am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags. Denn die Wiederaufnahme eines Verfahrens sei nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich; dafür gebe es hohe gesetzliche Hürden. Und erst jetzt, da eine Befangenheit des einst für Mollath zuständigen Richters nicht ausgeschlossen ist, habe sie die Wiederaufnahme des Verfahrens einleiten können.
„Wir haben alles getan, dass die jetzt aufgeworfenen Zweifel im Fall Mollath überprüft werden können“, betonte die Ministerin. Es seien die Weichen für eine neue gerichtliche Bewertung gestellt worden. Die Entscheidung, ob es ein neues Verfahren geben soll, liege aber bei der Justiz und nicht bei der Politik. Darüber müsse am Ende das Landgericht Regensburg entscheiden. „Die Gewaltenteilung ist ein Grundpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaats“, sagte Merk.
Mollath ist seit 2006 in der Psychiatrie untergebracht, weil er seine Frau misshandelt und Reifen zerstochen haben soll. Mehrere Gutachter haben ihm Gefährlichkeit bescheinigt. Brisant ist der Fall, weil Mollath 2003 seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank (HVB) und 24 Kunden beschuldigte, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Die Nürnberger Staatsanwaltschaft leitete keine Ermittlungen ein, aber ein vor kurzem bekanntgewordenes HVB-Papier bestätigte manche Vorwürfe Mollaths.
Nach einem NN-Bericht gibt es inzwischen zudem Anhaltspunkte, dass der damals für Mollath zuständige Richter befangen gewesen sein könnte – daraufhin hat Merk das Wiederaufnahmeverfahren in die Wege geleitet. Der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich musste in der Sitzung auf Nachfrage des CSU-Abgeordneten Ernst Weidenbusch eingestehen, dass es schon im Jahr 2003 Hinweise auf einen internen Untersuchungsbericht der HVB gab – auf den Bericht also, dessen Existenz erst 2011 und dessen Inhalt erst jetzt publik wurde.
Bericht schon im Jahr 2011 angefordert
In einem Schreiben der HVB an Mollath, das der Staatsanwaltschaft damals schon vorgelegen habe, habe die Bank nämlich solche internen Untersuchungen angekündigt, räumte Nerlich ein. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg forderte den Bericht aber erst nach Medienberichten im Jahr 2011 von der HVB an. Merk betonte erneut, dass über die Unterbringung Mollaths und deren Fortdauer unabhängige Gerichte entschieden hätten. Zuletzt sei im September gerichtlich festgestellt worden, dass es für eine Fehleinweisung des heute 56-Jährigen keinen Anhaltspunkt gebe.
Psychiatrische Gutachter hätten auch erklärt, dass die Schwarzgeldvorwürfe Mollaths für dessen Einweisung in die Psychiatrie keine entscheidende Rolle gespielt hätten. Bei den Experten habe es sich um „renommierte Gutachter“ gehandelt. „Die Entscheidungen unabhängiger Gerichte können von der Justizministerin nicht aufgehoben werden und werden auch nicht aufgehoben“, sagte Merk.
Die Ministerin und auch Nerlich verteidigten zudem die Entscheidung, nach der Strafanzeige Mollaths 2003 kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Zureichende, tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten seien der Anzeige nicht zu entnehmen gewesen, sagte Merk. Es müssten dafür konkrete Anhaltspunkte für strafbares Verhalten dargelegt und nicht nur pauschale Verdächtigungen vorgetragen werden. Nerlich betonte ebenfalls, es seien zurecht keine Ermittlungen eingeleitet worden – weil in der Anzeige lediglich Pauschalbehauptungen aufgestellt worden seien.
Die Opposition hielt dagegen, dass sehr wohl Ermittlungen hätten eingeleitet werden können oder müssen. Sowohl Christine Stahl (Grüne) als auch Florian Streibl (Freie Wähler) und Inge Aures (SPD) erklärten, aus ihrer Sicht habe es sehr wohl einen Anfangsverdacht gegeben. „Sie hätten ermitteln können zu diesem Zeitpunkt“, sagte Aures an die Adresse der Staatsanwaltschaft.
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