Mordfall Peggy: Tatverdächtiger aus U-Haft entlassen

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24.12.2018, 16:43 Uhr

"Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne, das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe und da weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen würden", geht aus einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Bayreuth hervor.

Man werde die Begründung des Beschlusses und die Rechtslage eingehend überprüfen und entscheiden, ob eine Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen sein wird, heißt es weiter. 

Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 fand ein Pilzsammler Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort entfernt. Vergangene Woche kam der 41-Jährige unter Mordverdacht in Untersuchungshaft.

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