Nach 50 Jahren in Haft: "Mittagsmörder" kommt frei
17.2.2015, 10:07 UhrWie die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Dienstags-Ausgabe berichtet, sei der Mann in den letzten Jahren von der JVA Straubing, in der er einsitzt, bereits "intensiv auf die Freiheit vorbereitet" worden, nachdem ihm ein Gutachter attestiert hatte, dass eine Freilassung auf Bewährung grundsätzlich vertretbar sei. Er habe, so berichtet die SZ weiter, Ausflüge mit anderen Häftlingen unternommen, beispielsweise "in den Bayerischen Wald, auf die Walhalla, in größere Städte und Museen". An die Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten sei er "behutsam herangeführt worden."
Wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts Nürnberg gegenüber nordbayern.de mitteilte, wird die Entlassung des 74-Jährigen durch strenge Auflagen begleitet. So bekommt der Mann einen Bewährungshelfer, darf seinen Wohnort zunächst nicht frei wählen und muss regelmäßig an einer Therapie teilnehmen.
"Die Elfen" geschrieben
Der Mann hat zwischen 1960 und 1965 im Großraum Nürnberg eine Frau und vier Männer erschossen und bei Überfällen weitere Menschen verletzt. Im September 1962 brachte er zunächst den Sparkassenleiter im mittelfränkischen Ochenbruck um. Zehn Wochen später erschoss er in der Sparkassenfiliale in Neuhaus im Nürnberger Land einen weiteren Mann. Am 29. März 1963 tötete er die Inhaberin eines Waffengeschäftes und deren Sohn. Am 1. Juni 1965 flüchtete er vor der Nürnberger Polizei und erschoss den Hausmeister eines Kaufhauses.
Weil der Mörder, der immer zur Mittagszeit getötet hatte, als gefährlich galt, bekam er in all den Jahren im Gefängnis nie Lockerungen, wie Freigang oder Urlaub. Doch im Jahr 2012 verlangte das Bundesverfassungsgericht, den Mann freizulassen.
Im Februar 2012 hatte sich der "Mittagsmörder" an die Nürnberger Nachrichten gewandt und lamentiert, er bekomme mit, dass in Hersbruck - dort wuchs G. auf - noch immer ausgiebig über ihn diskutiert werde. Er habe noch immer Kontakt zu Menschen aus Hersbruck und Umgebung, die ihn im Gefängnis besuchen. Daher wolle er den Eindruck, er sei "kaltschnäuzig, skrupellos und ein gnadenloser Killer", nicht so stehen lassen. Er bereue seine Taten "zutiefst, und auch die Angehörigen tun mir leid". Er wolle nicht immer nur im Zusammenhang mit Kriminellem gesehen werden. Um eine andere Seite von sich zu zeigen, legte er 2013 den historischen Roman "Die Elfen" vor.
Freigänge vertretbar
Dass der Mann freigelassen werden muss, obwohl er zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hängt mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 zusammen. Karlsruhe hatte damals entschieden, dass auch bei einer lebenslangen Haft ein Recht darauf besteht, dass der Rest der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, falls keine Sicherheitsbedenken dagegen stehen. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge sind Freigänge - zunächst in Begleitung - für den Serienmörder vertretbar.
Sollten sich in der Erprobungsphase Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefahr ergeben, könne die Entlassungsentscheidung wieder aufgehoben werden, teilte das OLG im Jahr 2012 mit.