Kreishaushalt 2023

Geld vom Landkreis Neumarkt für Vereine, Jugendheime und historische Bauten

Philip Hauck

Redakteur

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8.7.2023, 06:00 Uhr
Der Landkreis Neumarkt schüttet sein Füllhorn über Vereinen aus.

© agrarmotive/imago images Der Landkreis Neumarkt schüttet sein Füllhorn über Vereinen aus.

In diesem Artikel:

Im Kreishaushalt 2023 des Landkreises Neumarkt stehen erfreuliche Nachrichten für Sport- und Musikvereine, Jugendheime sowie historische Bauten an. Der Kreistag hat finanzielle Mittel bereitgestellt, um diese wichtigen Bereiche zu fördern und somit das kulturelle und historische Erbe des Landkreises zu bewahren.

Sportvereine haben die Möglichkeit, Zuwendungen zu beantragen, um ihre Aktivitäten weiter auszubauen und Jugendliche in ihren Reihen zu fördern. Das Antragsverfahren sowie die Richtlinien sind im Landratsamt Neumarkt erhältlich und können auch online unter www.landkreis-neumarkt.de abgerufen werden.

Wichtig ist, dass die Anträge mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 1. September 2023 beim Landratsamt - Kreiskämmerei - eingereicht werden, da später eingehende Anträge im Haushaltsjahr 2023 nicht berücksichtigt werden können.

Auch die musikalische Jugendarbeit liegt dem Landkreis Neumarkt am Herzen. Im Haushalt 2023 wurden Mittel speziell für die Förderung der Jugendarbeit in Musikvereinen bereitgestellt. Instrumentale Musikvereine wie Blaskapellen, Blasorchester, Sinfonieorchester und Spielmannszüge können Zuschüsse beantragen.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den nachgewiesenen Aufwendungen und dem Anteil der Jugendlichen bis 27 Jahre an den Gesamtmitgliedern des Vereins. Anträge sind ebenfalls bis zum 1. September 2023 beim Landratsamt einzureichen.

Neben der Förderung von Sport und Musik setzt sich der Landkreis Neumarkt auch für Jugendheime und historische Bauten ein. Jugendheime in kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Maßnahmen von anerkannten Jugendverbänden können Mittel aus dem Haushalt 2023 erhalten. Die entsprechenden Gesuche sind mit einem Formblatt, Kostenvoranschlägen und Rechnungen bis zum 1. September 2023 einzureichen.

Ebenso stehen finanzielle Unterstützungen für denkmalpflegerische Maßnahmen an historischen Bauten mit überörtlicher Bedeutung zur Verfügung. Kriegerdenkmäler, Umfriedungsmauern und Außenanlagen sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.

Formblätter und weiterführende Informationen sind im Landratsamt Neumarkt erhältlich oder können online unter www.landkreis-neumarkt.de abgerufen werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr für die Mittelvergabe im Jahr 2023 berücksichtigt werden.

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