Mann feuert im Rausch Pistole ab - Gericht verhängt Haftstrafe

20.4.2019, 13:01 Uhr
Mann feuert im Rausch Pistole ab - Gericht verhängt Haftstrafe

© Wolfgang Fellner

Vorgeworfen wurde ihm Beleidigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Doch die wirklich ernsthaften Verletzungen erlitt er bei der Konfrontation mit der Polizei selbst.

Am 23. Juli in den Nachmittagsstunden war er wieder mal ausgerastet, hatte seine getrennt von ihm lebende Frau als "blöde Kuh" beschimpft und sie so heftig am Hals gepackt, dass sie einige Zeit eine stützende Krause tragen musste.

Wenig später ließ er sie übe SMS wissen, dass er im Besitz einer Maschinenpistole sei und auch willens, diese einzusetzen.

Die Frau nahm die Drohung ernst und rief die Polizei, die dann auch mit mehreren Mann in Schutzwesten und mit Maschinenpistolen bewaffnet zu dem Campingplatz ausrückte, auf dem sich das Ehedrama abspielte.

Schuss abgefeuert

Die Beamten sprachen von einem undefinierbaren Gegenstand, den der Frührentner in den Händen gehalten habe, sie versuchten ihn zu überwältigen. In dem Gerangel rutschte eine Maschinenpistole vom Rücken vor die Brust eines Polizisten. Der 55-Jährige bekam sie zu fassen und feuerte einen Schuss ab, der jedoch knapp am Polizisten vorbei in den Boden fuhr.

Die Beamten wiederum gingen auch nicht unbedingt zimperlich mit dem Wüterich um. Bei der Auseinandersetzung wurde ihm ein Armknochen gebrochen. Er musste mehrere Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Als Zeugen waren die Polizeibeamten nicht geladen. Denn Rechtsanwalt Markus Meier hatte schon im Vorfeld der Verhandlung angekündigt, dass sein Mandant die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Anschuldigungen vollumfänglich einräumen wolle.

Meier gab aber die Umstände zu bedenken. Seine Mandant habe erkannt, dass sich mit seiner psychischen Situation Alkohol nicht vertrage. Er hole sich Hilfe bei den Anonymen Alkoholikern, sei bei einem Aufenthalt im Bezirksklinikum medikamentös umgestellt worden und habe seit September letzten Jahres keinen Tropfen mehr getrunken.

Auch das Verhältnis zur Familie habe sich wieder verbessert. Derzeit lebe er noch allein in einer kleinen Wohnung, weil die Ehefrau nichts überstürzen möchte. Aber sie habe die bereits eingereichte Scheidung wieder zurück gezogen.

All das berücksichtigte Staatsanwalt Modschiedler, allerdings auch eine einschlägige Vorstrafe. Opfer war auch da die Gattin. So komme er nicht umhin, eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat zu fordern. Die könne allerdings auf Grund der günstigen Sozialprognose auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Als Geldauflage schwebte ihm die Höhe einer Monatsrente vor.

Zweifel an Schuldfähigkeit

Er habe Zweifel an der ganzen Schuldfähigkeit seines Mandaten, erklärte Verteidiger Markus Meier. Zudem sei dieser der einzige, der schmerzhafte Folgen der Ereignisse habe erdulden müssen. Die Gesamthaftstrafe müsse deshalb unter zehn Monaten liegen. Eine Geldauflage würde den 55-Jährigen über Gebühr belasten. Ein Drittel seiner schmalen Erwerbsunfähigkeits-Rente gehe schon für die Wohnung drauf.

Richter Rainer Würth hatte ein Einsehen und ließ sich auch vom positiven Eindruck des Angeklagten bei Gericht leiten. Er verurteilte den Frührentner zu zehn Monaten Haft auf drei Jahre Bewährung und zur Zahlung von 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.


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