Tillyfest: Spektakel steigt am 12. und 13. September
24.8.2015, 10:15 UhrSeit dem Jahr 1989 hat sich das Tillyfest von einem regionalen Kulturfest zu einem großen überregionalen mittelalterlichen Spectakulum entwickelt. Mittlerweile wird es von tausenden Gästen besucht. Heimische Gruppen bauen ihre Lager auf und einige der besten Darsteller aus ganz Europa lassen das Tillyfest zu einer beeindruckenden Zeitreise in die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts werden.
Im Jahre 1624 wurde der Feldherr Johann t`Serclaes Graf von Tilly mit Breitenbrunn und Schloss Breitenegg vom bayerischen Kurfürsten Maximilian I. beliehen. Am 7. Juni 1624 kam er zum ersten Mal nach Breitenbrunn, um sein neues Lehen in Besitz zu nehmen.
Mit Vorführungen, Darstellungen, Gefechtsszenen und mehr möchte man den Menschen der heutigen Zeit die Geschichte von Breitenbrunn im 30-jährigen Krieg näher bringen. Das Tillyfest beginnt am Samstag, 12. September, mit der Erstürmung des Ortes, realistisch dargestellt am Marktplatz. Ein Kinderzug durch den Ort, ein Kinderturnier am Marktplatz, Bogenschießen für Klein und Groß, Märchenstunden im Kinderzelt, Gefechtsdarstellungen, Fackelillumation aller Gruppen zum Marktplatz, Spectaculum mit Feuer, Tanz und Musik sowie Lagerleben bis in die Nacht runden das Geschehen ab.
Höhepunkt am Tillyfestsonntag ist der große Festzug durch den Ort mit allen Gruppen und der Begrüßung von Graf Tilly und Gräfin Montfort. Ein festlicher Kirchenzug, der Gottesdienst, Führungen auf den Spuren der Tillys, Gefechtsdarstellungen, Feldlager, Standkonzert der Spielmannszüge, Drill nach historischem Vorbild und geselliges Lagerleben nehmen die Besucher direkt mit ins Geschehen.
Für den Besuch des Tillyfestes ist folgender Pflasterzoll zu entrichten: Am Samstag und am Sonntag zahlen Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren jeweils fünf Euro. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind frei.
Eine Eintrittkarte für das Wochenende kostet Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren acht Euro. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind frei.
Jeder Besucher in vollständig historischer Gewandung erhält für sich freien Eintritt. Das Ermessen darüber liegt beim Kassenpersonal.
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