Aktionsgruppe zur Regionalentwicklung: Verfahren schriftlich abgewickelt

19.11.2020, 13:46 Uhr
 Die Bienenbeute in Markt Bibart ist eines der Beispiele der Förderung über das Bürgerengagement

© LAG  Die Bienenbeute in Markt Bibart ist eines der Beispiele der Förderung über das Bürgerengagement

Hatten die ersten Vorstandsitzungen in diesem Jahr noch aufgrund der widrigen/stürmischen Wetterverhältnisse abgesagt werden müssen, konnten die folgenden aufgrund der Corona-Bestimmungen nicht mehr ohne Risiko abgehalten werden. Aus diesem Grund – mit einer Mitgliederzahl von nahezu 300 – muss auch die diesjährige Mitgliederversammlung einschließlich der Vorstandsneuwahlen auf das nächste Jahr verschoben werden. Seitens des Registergerichts in Fürth ist bis Dezember 2021 Zeit, die Versammlung und die Neuwahlen nachzuholen.

Auch das zuständige Staatsministerium in München hat nach LAG-Mitteilung auf die Pandemie reagiert und es ermöglicht, sämtliche Projekte im sogenannten Umlaufverfahren zu beschließen. Bisher war dieses schriftliche Verfahren nur möglich, wenn in einer vorherigen Vorstandsitzung bereits über das zu beschließende Projekt beraten wurde. In der aktuellen Corona-Ausnahmesituation ist es nun möglich, ohne vorherige Beratung in einer Vorstandsitzung das Projekt schriftlich den Vorstandsmitgliedern vorzustellen und deren Zustimmung beziehungsweise Ablehnung schriftlich einzuholen.

Kurzfristig handlungsfähig geblieben

Somit sei man trotz eines höheren Verwaltungsaufwands, kurzfristig handlungsfähig gewesen. Unter dem besonderen Verfahren wurden der „Historische Rundweg Schlüsselfeld“, die Pumptrack-Anlage Schlüsselfeld und das „Bürgerengagement 2 der LAG Südlicher Steigerwald e.V.“ beschlossen, so die Mitgliederinformation. In der nächsten Mitgliederversammlung muss dazu auch noch die Zustimmung der Mitglieder im Nachgang eingeholt werden.

Des Weiteren wurde das Fördermittelkontingent in diesem Jahr aufgebraucht. „Wir haben alle uns zur Verfügung gestellten Fördermittel für diese Förderperiode bis zu einer Summe von 1,458 Millionen Euro in Projekte umsetzen können, darüber hinaus bereits zusätzliche Fördermittel beantragt“, teilt Matthias Stahr vom LAG-Management mit. Da die Restmittel für das zweite Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ nicht mehr ausreichend gewesen seien, werde es unter Vorbehalt beschlossen und auf einen bayernweiten LEADER-Fördermitteltopf zurückgegriffen.

Laut Leader-Koordinator Eisenhut sind mit Stand vom 28.Oktober in Bayern rund 1.400 Projekte in der laufenden Leader-Förderperiode 2014 bis 2021/24 bewilligt worden. Damit sind rund 100,4 Millionen Euro gebunden worden. Aktuell erfolgen Bewilligungen nur sehr zögerlich: Waren es 2019 noch 24,8 Millionen Euro sind es bislang lediglich 9,2 Millionen Euro. Insgesamt stehen nach Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten derzeit rund 126,6 Millionen Euro an Finanzmitteln für Leader bereit. Das heißt nach Auskunft Eisenhuts, ein Restkontingent von 26,2 Millionen Euro ist noch für Projektbewilligungen verfügbar. Davon sind bis zum 1.Januar 2021 noch rund 13,7 Millionen Euro in Restbudgets bei Lokalen Aktionsgruppen gebunden.

Projekte könnten also derzeit ohne Einschränkungen weiter vorbereitet, von der LAG beschlossen, beantragt und bewilligt werden, lässt LAG-Manager Stahr wissen. Zudem werde für das 1. Übergangsjahr 2021 mit weiteren EU-Mitteln für Leader in Bayern von etwa 10 bis 15 Millionen Euro gerechnet. Dazu komme mit großer Wahrscheinlichkeit ein zweites Übergangsjahr 2022. Ausbezahlt sind mit etwa 40 Millionen Euro erst rund 40 Prozent der bewilligten Summe.

Beratungen im Umlaufverfahren

Das Verfahren im Beschluss unter Vorbehalt unterscheidet sich zum bisherigen Verfahren darin, dass die letztendliche Bewilligung durch das Ministerium in München erfolgt. Ein neues Projekt kann erst beantragt werden, wenn das vorherigen bewilligt wurde. Das LAG-Management achtet deshalb nun verstärkt darauf, dass nur wirklich beschlussreife Projekte in der Vorstandschaft im Umlaufverfahren beraten und beschlossen werden, um nachfolgende Projekte nicht unnötig zu verzögern.

Aufgrund des Erfolges des ersten Antrages zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements, wurde nun eine erneute Förderung von München in Aussicht gestellt. Dabei würden wieder 20.000 Euro Fördermittel zur unbürokratischen Unterstützung ehrenamtlicher Projekte zur Verfügung stehen. Beispiele der Förderung über das Bürgerengagement sind eine Übergabe an die DLRG und die Bienenbeute in Markt Bibart.

Zehn Projekte aktuell in der Umsetzung

Aktuell sind in der LAG Südlicher Steigerwald e.V. in der Förderperiode 2014-2020 bisher 38 Projekte beantragt worden, davon bereits 14 komplett abgeschlossen, drei sind in Abrechnung, zehn Projekte sind aktuell noch in der Umsetzung, fünf neue beim AELF beantragt, so Matthias Stahr. Das Kooperationsprojekt Erfassung (historischer) Kulturlandschaften, bei dem die LAG Südlicher Steigerwald die Federführung innehat, wird zum Jahresende sehr erfolgreich abgeschlossen und mit den Projektpartnern abgerechnet. Stahr: „Bisher wurden mehr als 1100 Elemente erfasst“.

Aufgrund des Brexits verschieben sich auch die Diskussionen für das neue Leader-Förderprogramm. Deshalb wurde die aktuelle Förderperiode bis 31.Dezember 2024 verlängert, Anträge können nun bis 31. Dezember 2021 gestellt werden mit einer Umsetzungsverpflichtung bis 31.Dezember 2023, vorbehaltlich ausreichender Fördermittel. Der LAG-Manager: „Wir rechnen damit, dass Mitte 2021 vorliegen und wir, wenn die vorgeschriebenen Bedingungen/Vorgaben eingehalten werden können, uns um eine neue Förderperiode bewerben können“.

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