22-Jährige ist in Nürnberg geboren - jetzt droht ihr die Abschiebung
29.1.2021, 05:56 Uhr"Ich möchte nur die Chance kriegen, meine Therapie antreten zu dürfen, und danach endlich anfangen zu leben“, sagt Sara A., die eine neunmonatige Haftstrafe wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs in der Justizvollzugsanstalt Aichach absitzt. Nun droht ihr die Abschiebung.
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Die 22-Jährige ist in Nürnberg geboren und aufgewachsen. Ihre Eltern stammen aus Äthiopien. „Aufgrund des strikten Staatsangehörigkeitsrechts in Deutschland hatte sie nie die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, sondern ist noch immer äthiopische Staatsangehörige“, sagt Alexander Thal vom Flüchtlingsrat.
Schwere Suchterkrankung
„Was auch immer Sara in ihrem kurzen Leben angestellt hat, sie ist eine Nürnbergerin mit einer schweren Suchterkrankung, die dringend in Therapie gehört. Die drohende Abschiebung bringt sie in existenzielle Gefahr.“
Denn: Sara A. ist seit ihrem 15. Lebensjahr drogenabhängig und konsumiert Heroin. Mit dieser Suchterkrankung geht eine Vielzahl von Straftaten einher, darunter Kauf und Besitz von Betäubungsmitteln und Diebstahl.
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Nach mehreren Verurteilungen wurde ihr von der Ausländerbehörde in einem Ausweisungsverfahren 2018 die Aufenthaltserlaubnis entzogen. Gegen diese Entscheidung klagte Sara A. Das Verwaltungsgericht Ansbach wies ihre Klage im Oktober 2020 ab. Einen Asylantrag, den sie im Anschluss stellte, lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ab. Die Ausweisung ist damit rechtlich umsetzbar.
In Nürnberg geboren und aufgewachsen
„Sara befindet sich abschiebefertig in der JVA Aichach“, so Thal. Sie habe immer noch die Hoffnung, dass sie die Therapie anfangen könne. Ihr Ziel sei, „weiterhin in Nürnberg bei ihrer Mutter und der kleinen Halbschwester, um die sie sich stets gekümmert hat, zu leben“. Obwohl Sara A. große Angst vor einer Abschiebung habe, beschreibt Thal sie als „stark und sehr klar“. Sie habe keinerlei Bezug zu diesem Land, betont er. „Ihr Lebensmittelpunkt lag immer in Nürnberg.“ Auch habe sie eine Zusicherung für einen Therapieplatz. Die Situation in Äthiopien sei schwierig, das Land leide aufgrund einer gravierenden Heuschreckenplage unter Versorgungsproblemen und wegen Corona unter einem überlasteten Gesundheitssystem.
Laut der Ausländerbehörde gibt es noch keinen konkreten Abschiebetermin. Amts-Chef Olaf Kuch weist Kritik von sich: „Aus unserer Sicht ist sie eine ehemalige Betäubungsmittelkonsumentin.“ Von einem Therapieplatz wisse die Behörde nichts. Zudem handele sich nicht um einen „ausschließlichen Flüchtlingsfall, die Ausweisung erfolgt aufgrund von mehreren Straftaten“. Kuch betont: „Hier geht es um die Verwirkung eines bestehenden Aufenthaltsrechts.“