Asylfragen und Ausländerrecht: Kommunale Kommission für Härtefälle

9.3.2021, 14:28 Uhr
Ein Bild aus Zeiten vor Corona: Ein gut gefülltes Einwohneramt. Die Behörde soll mit dem Standesamt zusammengelegt werden. 

© Eduard Weigert Ein Bild aus Zeiten vor Corona: Ein gut gefülltes Einwohneramt. Die Behörde soll mit dem Standesamt zusammengelegt werden. 

Immer wieder haben in den vergangenen Jahren ausländer- und asylrechtliche Fragen zu Aufregung und Streit geführt. CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen verständigten sich nun auf die Bildung einer kommunalen Einzelfallkommission, in der solche Themen behandelt werden können. Zudem will man die im Einwohneramt angesiedelte Ausländerbehörde zu einem Amt für Migration und Integration aufwerten.

Geplatzte Gespräche

Die Grünen hatten wiederholt Kritik an dieser Behörde und deren Leiter Olaf Kuch formuliert, weil sie aus ihrer Sicht zu restriktiv agierten. Die Beförderung Kuchs zum Stadtrechtsdirektor nahm die Umweltpartei im Frühjahr 2020 zum Anlass, die Gespräche über ein Dreierbündnis platzen zu lassen. Im September forderte sie eine „Reform der Ausländerbehörde“, blitzte aber bei der Verwaltung ab.

Mehr Transparenz

Nun bewegen sich die drei Rathausfraktionen deutlich aufeinander zu. In der Einzelfallkommission sollen drei Stadträte aus den Fraktionen sitzen, aber auch Vertreter des Menschenrechtsbüros, des Integrationsrates und des Bürgermeisteramtes.

Die Kommission ist freilich der Ausländerbehörde gegenüber nicht weisungsbefugt, kann aber bei heiß diskutierten Einzelfällen für mehr Transparenz sorgen und die „Unwissenheit reduzieren“, wie es SPD-Fraktionschef Thorsten Brehm formuliert.

"Eine große Chance für uns"

Der CSU-Fraktionsvorsitzende Andreas Krieglstein warnt davor, das neue Gremium zu sehr mit Erwartungen zu überfrachten – er denkt aber ebenfalls, dass die Kommission mehr Sachlichkeit in manche aufgeheizte Debatte bringen kann. „Das ist eine große Chance für uns“, meint wiederum Grünen-Stadträtin Réka Lörincz.


Mitglieder schlagen Fälle vor

Nürnberg nehme bundesweit mit so einer Kommission eine Vorreiterrolle ein. Vorgesehen ist – analog zur bayerischen Härtefallkommission, mit der das neue Gremium im Austausch stehen soll –, dass Gremiumsmitglieder Fälle zur Befassung vorschlagen können. Genaueres über die Zulassung vorgeschlagener Fälle müsse eine noch zu erstellende Geschäftsordnung regeln, sagt Lörincz.

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