Außenbestuhlung: Nürnberg strebt mehr Qualität an

16.4.2018, 05:39 Uhr
Bei schönem Wetter zieht es die Gäste nach draußen. Viele Gastronomen freuen sich über das Geschäft. Doch die Stadt würde gerne mehr Vorgaben für die Außengestaltung machen. Anfang Mai sollen neue Pläne vorgelegt werden.

© Stefan Hippel Bei schönem Wetter zieht es die Gäste nach draußen. Viele Gastronomen freuen sich über das Geschäft. Doch die Stadt würde gerne mehr Vorgaben für die Außengestaltung machen. Anfang Mai sollen neue Pläne vorgelegt werden.

Es gibt wahrlich schöne Plätze, um in der Nürnberger Innenstadt in der Sonne zu sitzen. Am Ludwigsplatz kann man am Knöpfleinsbrunnen entspannt einen Café trinken, aber auch das kleine Café Franco unweit des Hauptmarktes ist an warmen Tagen ohne seine Tische im Freien undenkbar.

Dabei hat sich das Bild in den letzten gut zehn Jahren gewandelt. Hatte im Jahr 2004 das zuständige Liegenschaftsamt 550 Gastronomen die Außenbestuhlung genehmigt, waren es 2017 bereits 829 - die damit 15.700 Quadratmeter öffentlichen Raum per Sondernutzung bespielten.

Kritik wird gehört

Dass dabei nicht jedem Passanten diese Sondernutzung an jeder Stelle passt, weiß auch der Leiter des Liegenschaftsamts Claus Fleischmann. So monierte sich etwa ein Nürnberger bei ihm über die gastronomische Nutzung am Knöpfleinsbrunnen, da diese das Bauwerk verstecken würde. Eine Einschätzung, die man beim Liegenschaftsamt nach Überprüfung nicht teilen konnte. "Wir sind für Kritik dankbar und überprüfen diese auch immer", sagt Fleischmann. Bezüglich der Außenbestuhlung würden aber keine großen Beschwerden beim Liegenschaftsamt eingehen.

Grundsätzlich müssen in der Fußgängerzone Abstände eingehalten werden, und die gibt das Straßen- und Wegerecht vor. Mal sind es 1,50 Meter, an anderen Stellen müssen 1,20 Meter frei bleiben. Man achte bei den Auflagen immer auf ein Mindestmaß an Gehwegbreite, so Fleischmann.

Die Einhaltung dieser Maße wird in Stichproben kontrolliert, auch greift das Liegenschaftsamt ein, wenn es Beanstandungen gibt. "Im Großen und Ganzen halten sich die Gastronomen aber an die Vereinbarungen", sagt Fleischmann. Im anderen Fall drohen bis zu 100 Euro Strafe. Eine vergleichsweise geringe Summe angesichts der Kosten, die Gastronomen für diese Sondernutzung an manchen Stellen zu bezahlen haben. Dabei richtet sich die Gebühr nach der Lage: So werden je nach Straßengruppe pro Saison 13,50 Euro, an manchen Stellen 20 Euro oder 25,50 Euro pro Quadratmeter fällig. Wer auf besonderen Flächen in der Nürnberger Innenstadt Tische und Stühle nach draußen stellen will, der muss jedoch mit einem Aufschlag von bis zu 300 Prozent rechnen.

Bild nicht immer tadellos

Obwohl dies eine vergleichsweise lukrative Einnahmequelle für die Stadt ist, hat man das Thema fest im Blick, denn es herrscht eben nicht nur Eitelsonnenschein. Zwar gibt das Liegenschaftsamt "Gestaltungsempfehlungen für Freischankflächen in der Altstadt heraus", aber das sind eben nur Empfehlungen.

Was dort ganz gut zu funktionieren scheint, ist in der Innenstadt an sich aber nicht immer die Regel. Dann stehen statt Holz- oder Metallstühle, eben auch mal Plastikstühle herum, und so manchen Sonnenschirm ziert ein Werbeslogan. Hinzu kommen Aufsteller, die Gastronomen innerhalb ihrer gemieteten Flächen aufstellen dürfen - wenn sich auch nicht alle auf ihre Fläche beschränken. Das alles ist einem geschmackvollen und einheitlichen Erscheinungsbild nicht immer zuträglich.

Entscheidung für Mai terminiert

"Wir müssen schon sehen, wie sehr und in welcher Art wir den öffentlichen Raum nutzen wollen", sagt Claus Fleischmann. Daher wurde nun ein Vorschlag für eine bindende Richtlinie erarbeitet, über deren Details er noch nichts sagen will. "Wir haben zwar Regularien, die unser Verwaltungshandeln rechtfertigen", so Fleischmann.
Doch es gebe keine Rechtsgrundlage, etwa was die Gestaltung anbelange. Zum anderen habe man auch eine Neuordnung der Sondernutzung im Allgemeinen im Blick. Also, wo sollte diese zurückgefahren werden, etwa im Bereich von Denkmälern oder Kirchen? Aber auch eine systematisiert geordnete Nutzung habe man im Sinn, so Fleischmann.

Anfang Mai sollen die Pläne den Referenten vorgelegt werden. Danach hoffe er, dass dieser Vorschlag noch vor der Sommerpause dem Stadtrat präsentiert werden kann. Geht es nach Fleischmann, so sollte auch der kommunale Außendienst, der im Januar 2019 an den Start gehen wird, die Einhaltung der Vorschriften bei Schwerpunktkontrollen im Blick behalten - wenn denn die neue Richtlinie in Kraft tritt.

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