Bei Abrechnung betrogen? Staatsanwalt prüft Bamf-Dienstreisen
20.1.2016, 06:00 UhrLaut dem Dokument hat die Interne Revision des Bamf wegen "Auffälligkeiten bei der Abrechnung von Reisekosten" das "Dienstreiseverhalten im Referat EU-Fonds-Prüfbehörde" unter die Lupe genommen. Daraufhin wurde bei Mitarbeitern der Bundesbehörde "eine unverhältnismäßig hohe Anzahl von Dienstreisen festgestellt". Im Januar 2015 erstattete das Bamf deshalb Strafanzeige. "Umsetzungs- beziehungsweise Versetzungsmaßnahmen" wurden eingeleitet.
Wie eine Art interne Polizei prüfen sogenannte interne Revisionen, die es in vielen öffentlichen Stellen gibt, ob öffentliche Gelder korrekt ausgegeben und Dienstvorschriften eingehalten werden. Häufig geht es den Revisoren dabei darum, Korruption zu verhindern. Nach getaner Arbeit erstellen sie Berichte, in denen alle Missstände dokumentiert werden.
Keine Auskunft
Beim Nürnberger Bundesamt hieß es zum aktuellen Fall auf Anfrage: "Im Hinblick auf die noch laufenden Verfahren kann keine Auskunft erteilt werden." Bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg bestätigt man laufende Ermittlungen gegen einen Referatsleiter und zwei weitere Mitarbeiter des Bamf. Diese hätten ihren eigentlichen Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz, waren aber überwiegend in der Zentrale des Amtes tätig. Sie haben deshalb vor allem Reisekosten von Rheinland-Pfalz nach Nürnberg abgerechnet.
"Es besteht der Verdacht, dass die Reisen teilweise nicht stattgefunden haben oder teilweise privat veranlasst waren", so Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg. "Das wäre strafbar als Betrug oder Untreue."
Dem Referatsleiter des Bamf werde der Vorwurf gemacht, dass er nicht auf eine Versetzung seiner Mitarbeiter hingewirkt, sondern die Dienstreisen immer wieder angeordnet hat. Es sei zu prüfen, was der Referatsleiter gewusst habe oder ob man ihm etwas "vorgegaukelt" habe, so Gabriels-Gorsolke. Die Reisen fanden in den Jahren 2011 bis 2014 statt. Pro Jahr geht es bei den beschuldigten Bamf-Mitarbeitern jeweils um eine zweistellige Zahl von Reisen sowie um einen mittleren fünfstelligen Betrag, der dafür abgerechnet wurde.
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