Bewährungsstrafe für Kopfstoß beim Fußball

23.05.2013, 20:46 Uhr
Ein Spieler des ASC Boxdorf wurde im Herbst 2011 von einem Gegenspieler durch einen Kopfstoß verletzt (Symbolfoto: Das Bild hat nichts mit der im Text geschilderten Situation zu tun).

© Sportfoto Zink Ein Spieler des ASC Boxdorf wurde im Herbst 2011 von einem Gegenspieler durch einen Kopfstoß verletzt (Symbolfoto: Das Bild hat nichts mit der im Text geschilderten Situation zu tun).

Wer wen zuerst beleidigt und angeschrien hat, war im Amtsgericht am Donnerstag nicht mehr zweifelsfrei aufzuklären. Deutlich wurde in der Beweisaufnahme aber, dass es eine emotionsgeladene und spannende Partie der beiden Nürnberger Vorstadtclubs gewesen sein muss.

Zwei Zeugen berichteten übereinstimmend, dass sich Tim R. und Jonas B. (Namen geändert) einen Zweikampf um den Ball im 16-Meter-Raum geliefert hatten. In dessen Folge standen sich die beiden Hobby-Fußballer Brust an Brust gegenüber und tauschten Beleidigungen aus. Schließlich, das hatten der Torwart und ein Spieler des ASC beobachtet, stieß Tim R. seinem Gegenspieler mit dem Kopf ins Gesicht.

Das Ergebnis: Das bereits vorgeschädigte Nasenbein von Jonas B. brach erneut. Der 27 Jahre alte Polizist war drei Wochen lang dienstunfähig und hatte Probleme beim Atmen.

Tim R. räumte den Kopfstoß gestern ein. Es tue ihm leid, er habe Jonas B. nicht verletzen wollen, so der 24-Jährige, der sich per Handschlag bei seinem Gegenspieler entschuldigte. „Ich spiele zum Spaß Fußball. Dass ich nun vor Gericht erscheinen musste, hat mich ganz schön belastet“, so Tim R. Sein Verteidiger Karsten Volland beantragte eine Geldstrafe. Eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, hielt der Rechtsanwalt für übertrieben.

Richter Matthias Biehler war am Ende davon überzeugt, dass der Kopfstoß tatsächlich stattgefunden hat. Er verurteilte Tim R. wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der 24-jährige Lieferant 1200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Über die Frage, ob und wie viel Schmerzensgeld zu zahlen ist, müssen sich die Fußballer auf zivilrechtlichem Wege einigen.

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