Eilantrag gegen Böllerverbot in Nürnberg teilweise erfolgreich
31.12.2020, 12:29 Uhr
Danach dürfen die Antragssteller Feuerwerk auf ihrem privaten Grundstück an Silvester und Neujahr zünden (Az.: AN 15 S 20.2909). Abgesehen von dieser Ausnahme gilt nach Angaben der Stadt Nürnberg jedoch "weiterhin ein Feuerwerksverbot auf öffentlichen und privaten Flächen für den Donnerstag, 31. Dezember 2020 und den Freitag, 1. Januar 2021, im Stadtgebiet Nürnberg". Das Abbrennen von Feuerwerk ist damit "auf allen öffentlichen und privaten Flächen verboten, also auch im Garagenhof oder im Garten", so die Stadt. Nur die Antragssteller dürfen ein Feuerwerk zünden.
Unabhängig davon gelten in der Stadt die Ausgangssperren zwischen 21 und fünf Uhr.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. In Mittelfranken hatten Kommunen ein Böllerverbot an Silvester und Neujahr beschlossen, das auch in privaten Gärten oder auf Balkonen gilt.
Im Laufe des Tages will das Ansbacher Verwaltungsgericht über weitere Eilanträge zu dem Thema entscheiden, die insbesondere die Verbote in Ansbach, Erlangen sowie in den Landkreisen Roth, Erlangen-Höchstadt und Ansbach betreffen.
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Am Dienstag hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) das flächendeckende Feuerwerksverbot in Augsburg gekippt, da es sich "nicht um eine infektionsschutzrechtlich "notwendige" und damit verhältnismäßige Maßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes" handle (Az. 20 CS 20.3139). Die Stadt Augsburg wollte ebenfalls Feuerwerk auf privaten Flächen verbieten, um Unfälle zu vermeiden und das medizinische Personal zu entlasten.