Ferienverlängerung: Verlockend, aber verboten

03.06.2013, 07:00 Uhr
Ferienverlängerung: Verlockend, aber verboten

© Eduard Weigert

Melanie Squarra vom Karstadt Reisebüro pickt ein Beispiel heraus: Ein 14-tägiger Urlaub in einem Vier-Sterne-Hotel auf Mallorca kostet für zwei Erwachsene und ein Kind in der Hauptsaison, also ab Anfang August, 3668 Euro; Ende September liegt der Preis nur noch bei 3032 Euro, im Oktober bei 2536 Euro. Momentan befinden wir uns in der Vorsaison, die Preise liegen in etwa auf Höhe der Preise im September, erklärt Melanie Squarra.

Es ist also nachvollziehbar, dass Eltern ins Grübeln geraten. Nimmt ihr Kind wirklich Schaden, wenn es zwei Wochen lang dem Unterricht fernbleibt? Darüber nachzudenken, ist auch erlaubt – doch das Umsetzen in die Praxis ist gesetzlich verboten. Denn im Gegensatz zum Kindergarten gibt es kein Pardon: In Deutschland herrscht Schulpflicht.

Und ein Verstoß wird rechtlich geahndet. Wer ohne Entschuldigung fehlt und erwischt wird, wird der Bußgeldstelle gemeldet, die ein Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) einleitet und die Schule informiert. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich danach, ob es sich um das erste Mal (Verwarnung) oder um wiederholte Versäumnisse handelt. Rund 200 Euro pro Woche könnten schon fällig werden. „Aber das Bußgeld ist meiner Meinung nach zu niedrig“, kritisiert Christian Maluga vom Amt für allgemeinbildende Schulen.

52 Ordnungswidrigkeiten wegen Ferienverlängerung wurden von der Zentralen Bußgeldstelle der Stadt im Jahr 2011 festgestellt. In den Randzeiten rund um die Schulferien ist die Polizei in Habachtstellung und kontrolliert verstärkt Kinder im schulpflichtigen Alter. „Auch die Flughafenpolizei aus anderen Städten – aktuell Stuttgart vor den Pfingstferien – teilt vermehrt den Nürnberger Schulen mit, wenn außerhalb der Ferienzeit Eltern mit Schülern angetroffen werden“, sagt Maluga.

Natürlich können Eltern ihre Kinder auch offiziell vom Unterricht befreien lassen. Doch die Freistellung wird nur für besondere Anlässe – eine Hochzeit im Ausland oder ein Todesfall – genehmigt. „Wenn wir hier anfangen, zu großzügig zu sein, können wir die Ferien gleich verlegen“, sagt Georg Altmann vom Amt für allgemeinbildende Schulen. Ferienverlängernde Eltern entscheiden sich deshalb für die Krankmeldung. Doch

Stefan Kuen, Leiter des Staatlichen Schulamts, gibt zu bedenken: „Die unerlaubte Ferienverlängerung hat eine versicherungsrechtliche Komponente.“ Denn im Falle eines Unfalls auf dem Weg zum Flughafen oder in einem Vier-Sterne-Hotel auf Mallorca wird die Versicherung genauer nachfragen, warum ein zehnjähriges Kind dort und nicht in der Schule ist.
 

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