Berufung eingelegt
"Freispruch steht uns moralisch zu": Nürnberger Klimakleber wehren sich gegen Verurteilung
5.2.2023, 14:00 UhrDie zwei Frauen (24 und 25 Jahre) und zwei Männer (30 und 65 Jahre), die sich am 22. Februar 2022 mit Sekundenkleber auf die Ausfahrt des Frankenschnellwegs an der Nürnberger Jansenbrücke gepappt und den Berufsverkehr mehr als zwei Stunden lang blockiert hatten, sind der Meinung, dass ihnen für ihre Tat ein Freispruch "moralisch und rechtlich" zusteht. Sie haben deshalb Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes Nürnberg eingereicht.
Geldstrafen von bis zu 2400 Euro
Dieses hatte die vier wegen Nötigung zu Geldstrafen von je 40 Tagessätzen verurteilt. Weil die Höhe vom jeweiligen Verdienst abhängig ist, bewegt sich der fällige Betrag in diesem Fall zwischen 400 und 2400 Euro. "Ich verkenne nicht, dass Ihre Ziele gut sind und richtig, doch der Zweck heiligt nicht die Mittel", hatte Amtsrichterin Claudia Bendick-Raum bei der Verhandlung gesagt. Die Blockade war nicht angemeldet und für die Dauer von zwei Stunden sei eine Vielzahl von Personen aufgehalten worden.
"Die Gerichte ziehen sich aus der Verantwortung, wenn sie uns zwar milde verurteilen, aber dennoch verurteilen, und deswegen müssen wir in die nächste Instanz", so die Aktivistin Maja Winkelmann. Vor dem Hintergrund einer bevorstehenden Klimakatastrophe sehen die vier ihre Aktion und zivilen Ungehorsam generell als legitimes Mittel im demokratischen Prozess an.
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