"Messerer" und "Menschenfresser"
Hetze gegen Flüchtlinge: Geldstrafe für Nürnberger Theologen Cran
16.7.2021, 09:16 UhrEr lebe im "Deutschen Reich", sein Name sei Ernst, er gehöre zum Stamm der "Cran". Ernst Cran ist im August 1956 geboren, er wuchs in Großhabersdorf bei Fürth auf einem Bauernhof auf - und offenbar ist er der Meinung, dass es einen Staat namens Bundesrepublik Deutschland gar nicht gibt.
Er gefiel sich als Punk-Musiker und Pfarrer, bis er 1998 der Landeskirche den Rücken kehrte. Er trat als konfessionsloser Trauerredner auf und sprach auf Pegida-Bühnen, bis die "Bundesarbeitsgemeinschaft Trauerfeier" seine politischen Reden nicht mehr hinnahm. In Dresden titulierte er im Herbst 2015 Muslime als "tickende Zeitbomben", verunglimpfte sie als potentielle Attentäter und wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. In Wiesbaden sang er 2018 über Muslime: „Ihr schlachtet gerne Christen und schändet ihre Frauen." Eine weitere Verurteilung wegen Volksverhetzung folgte.
Nun sitzt er wieder wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Nürnberg, diesmal geht es um einen Auftritt auf dem Nürnberger Bardentreffen 2019. Er gab ein Lied über Flüchtlinge als Vergewaltiger und Mörder zum besten, denn er, so sagt Cran, halte es für seine Pflicht, seine "Mitbürger zu sensibilisieren".
Ex-Pfarrer, Hass-Prediger, Reichsbürger
Wie wurde Ernst Cran das, was er heute ist? Ehemalige Wegbegleiter attestieren ihm ein "pathologisches Geltungsbedürfnis".
Im Saal 51 atmet Richterin Brigitta Bühl die Provokation "Deutsches Reich" bei der Frage nach den Personalien weg. Sollte der Angeklagte tatsächlich süchtig nach Aufmerksamkeit sein, von ihr erhält er nur professionelle Zuwendung. Die Richterin kommentiert auch Crans 45-Minuten-Monolog über den Islam - seine Antwort auf den Anklagevorwurf - kaum.
Der Islam, so Cran, sei "keine Religion", sondern eine "terroristische Weltanschauung". Das Nürnberger Bardentreffen stehe als Symbol für Vielfalt, Toleranz und Lebensfreude, daher griff er zu seiner Gitarre, und spielte an der Jakobskirche seine Variante von „Say it loud, say it clear: Refugees are welcome here!“
"Messerer" und "Menschenfresser"
Der ursprüngliche Text heißt Flüchtlinge willkommen, Cran fordert sie zum Gehen auf. Er nennt sie nicht "Refugees", sondern "Rape-fugees". Rape, so ergänzt er, meine Vergewaltigung, er habe "präzise und geschliffen" gereimt, sein Lied verstehe er als Plädoyer für gewaltfreies Zusammenleben und gegen importierte archaische Gewalt.
Diese Darbietung präsentierte er auch als Video bei YouTube, hier fiel sein Gesang den Ermittlungsbehörden auf - denn entscheidend ist, wie der Inhalt verstanden wird. Und da im Lied Afrikaner pauschal als "Neger", als "Messerer" besungen werden, die sich lieber zu Hause gegenseitig kalt machen sollen, und Cran im Gerichtssaal erklärend "Menschenfresser" ergänzt, nimmt man als Zuhörer statt sprachlicher Feinheit bösartig-dumpfe Formulierungen wahr.
Ernst Cran reklamiert die Meinungsfreiheit für sich. "Du kannst den Sänger in Ketten legen. Aber niemals sein Lied", so zitiert er den Sänger Udo Jürgens. Anleihen schätzt er offenbar. Auf YouTube präsentiert er sich in in einem weiteren Auftritt ausgerechnet vor der Ehrenhalle, auf dem Reichsparteitagsgelände. Dort gedachte Hitler den "Märtyrern" der NS-Bewegung, Cran singt mit der Neonazi-Aktivistin Angela Schaller "Unsere Worte sind frei".
Rechtsextreme, Antisemiten und Esoteriker
Im Gerichtssaal schüttelt er den Kopf. Ist er denn einer der wenigen, der scharfsinnig genug ist, zu erkennen, wie die Dinge wirklich liegen? Er, der mit verurteilten Holocaust-Leugnern für die Abschaffung des Volksverhetzungs-Paragrafen demonstrierte und sich nun als Reichsbürger gibt, glaubt zu wissen, wie die Welt wirklich verfasst ist. Er tummelt sich in den Kreisen von Rechtsextremen, Antisemiten und Esoterikern. Lange wurde diese Szene belächelt. Bis am 19. Oktober 2016 ein Reichsbürger in Georgensgmünd im Landkreis Roth in seinem Mini-Staat auf drei Polizisten schoss und einen von ihnen getötet hat.
Cran fühlt sich gegängelt von Vorschriften und Verordnungen, wie so manch anderer Deutsche. Mit dem Unterschied, dass er Rechtsnormen ähnlich verdreht wie Liedertexte. Als Trauerredner wähnte er sich eher als Künstler denn als Dienstleister, schon weil dies zu einem ermäßigten Steuersatz führt. Nach einem langjährigen Rechtsstreit mit dem Finanzamt zahlt er bis heute Steuerschulden ab. Und nun hält er seine Meinungsfreiheit für eingeschränkt, weil er Dunkelhäutige und Muslime nicht pauschal Mörder und Vergewaltiger nennen darf?
Meinungsfreiheit versus Aufforderung zu Gewalt
Scharfe Angriffe, aggressive Untertöne und deftige Reden reichen nicht aus, um die in Paragraf 130 beschriebene Volksverhetzung zu erfüllen. Das Gesetz hält die freie Rede hoch, doch der Paragraf stellt die "Aufstachelung zum Hass" und die Aufforderung zu Gewalt und Willkür gegen nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppen unter Strafe; darunter lassen sich "Flüchtlinge raus"-Parolen fassen, auch wenn sich Ernst Cran als Liedermacher versteht, der für Toleranz eintritt.
Die Staatsanwältin fordert "zur Verteidigung der Rechtsordnung" eine Freiheitsstrafe, der Verteidiger Freispruch, die Richterin verhängt eine Geldstrafe: 90 Tagessätze zu 30 Euro, dies entspricht drei Monatseinkommen, insgesamt 2700 Euro, muss Cran zahlen.