Inzidenz unter 100: Diese Lockerungen gelten ab Montag für Nürnberg

Robin Walter

Online-Redaktion

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8.3.2021, 07:34 Uhr

Ab Montag gelten in ganz Deutschland neue Corona-Maßnahmen. Da der Inzidenzwert in Nürnberg am Sonntag, 7. März, laut Robert-Koch-Institut (RKI) bei 82,4 lag, ändern sich folgende Regelungen in Nürnberg. Für Montag, 8. März gibt das RKI eine Inzidenz von 91,2 an. Damit steigt sie wieder an, liegt aber dennoch unter der Grenze von 100.


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Private Treffen

Solange in Nürnberg die 7-Tages-Inzidenz unter 100 und über 50 liegt, dürfen sich wieder zwei Haushalte mit maximal fünf Personen in der Freizeit treffen. Dabei zählen Kinder unter 14 Jahren nicht zum Personenlimit dazu.

Einzelhandel

Bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 dürfen Geschäfte wieder öffnen. Jedoch dürfen Kunden nur per Click and Meet, sprich nach vorheriger Anmeldung und Dokumentation des Geschäftsbesuchs. Weiterhin dürfen Kunden nur mit FFP2-Masken und einer Abstandsregelung von maximal einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche einkaufen.

Gastronomie

Nürnberger Gastronomiebetriebe dürfen noch nicht ab Montag öffnen. Der Stufenplan sieht eine erste Öffnung der Gastronomie frühestens ab dem 22. März vor, nachdem der Inzidenzwert mindestens 14 Tage lang unter 100 lag.


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Schule und Kita

Bleibt der Inzidenzwert in Nürnberg zwischen 50 und 100, so gilt für alle Schülerinnen und Schüler Wechselunterricht. Für Kitas gilt weiterhin: bei einem Wert unter 100 findet der Betrieb eingeschränkt statt, unter 50 schalten die Kitas zurück auf Normalbetrieb.

Sport und Fitnessstudios

Die Innenbereiche der Nürnberger Fitnessstudios dürfen zwar trotz eines Inzidenzwertes zwischen 50 und 100 nicht öffnen, jedoch erlaubt die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung den Betrieb unter freiem Himmel. Außerdem sind kontaktfreie Sportarten unter freiem Himmel für zwei Erwachsene oder bis zu zehn Kinder unter 14 Jahre gestattet.

Tattoostudios und Massagepraxen

Zwar sieht der Bund-Länder-Beschluss auch Öffnungen in körpernahen Dienstleistungsbereichen vor, die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung setzt dies jedoch anders um: "Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, wie zum Beispiel Massagepraxen, Tattoo-Studios oder ähnliche Betriebe sind untersagt." Damit bleiben Tattoostudios, Massagepraxen und andere Dienstleistungsbetriebe, die nicht der Hygiene oder Pflege dienen, vorerst geschlossen.


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Museen und Tiergarten

Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten wieder Gäste empfangen. Jedoch müssen sich auch hier die Gäste vorab für einen Termin anmelden. Der Nürnberger Tiergarten öffnet vorerst noch nicht.

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