Ausweisungsverfahren ruht

Kampagne jubelt: Nürnberger Ärztin Banu Büyükavci darf bleiben

25.8.2021, 06:16 Uhr
Sie musste lange bangen, bekam aber auch viel Unterstützung: Die Ärztin Banu Büyükavci darf in Nürnberg bleiben. 

© Eduard Weigert, NNZ Sie musste lange bangen, bekam aber auch viel Unterstützung: Die Ärztin Banu Büyükavci darf in Nürnberg bleiben. 

Jeden Mittwoch haben sich die Unterstützer der promovierten Medizinerin seit Dezember 2020 vor dem DGB-Haus am Kornmarkt getroffen, um per Mahnwache für einen Verbleib von Banu Büyükavci in Nürnberg zu demonstrieren. Nun dürfen die Teilnehmer der von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) forcierten Kampagne #BanuMussBleiben einen wichtigen Erfolg feiern. Das bei der Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg laufende Ausweisungsverfahren sei "ruhend gestellt", teilte ver.di-Gewerkschaftssekretär Ulli Schneeweiß mit. "33 Kundgebungen mit 3656 Teilnehmerinnen und unzählige Gespräche mit Funktionsträgern und Entscheidern seit Dezember 2020 haben sich gelohnt", freuen sich Schneeweiß und Charlotte Johnson, die bei ver.di als Vorsitzende des Migrationsausschusses auf Landes- und Bezirksebene fungiert und die die Kampagne initiierte.

Freiheitsstrafe von über drei Jahren

Die Stadt Nürnberg habe der anwaltlichen Vertretung von Banu Büyükavci verbindlich zugesichert, dass das Verfahren jedenfalls bis zur letztinstanzlichen Entscheidung in der anhängigen Strafsache nicht weitergeführt werde, so Schneeweiß. Die ehrenamtliche ver.di-Funktionärin Büyükavci war im Jahr 2020 vom Oberlandesgericht München nach Paragraf 129b des Strafgesetzbuches (Unterstützung einer kriminellen Vereinigung im Ausland) zu einer Freiheitsstrafe von über drei Jahren verurteilt worden, da sie der türkischen kommunistischen Organisation TKP/ML angehören soll, die durch die Türkei als terroristisch eingestuft wird. Die Revision gegen das Urteil läuft noch. Die Strafe hat sie durch eine lange Untersuchungshaft zwischen 2015 und 2018 aber ohnehin nahezu abgesessen - die Stadt nahm das Urteil indes zum Anlass, eine Ausweisung Büyükavcis zu prüfen.

"Meine zweite Heimat"

Eine Verfolgung durch deutsche Behörden wurde indes ohnehin nur möglich, da das Bundesjustizministerium hierzu die ausdrückliche Erlaubnis (eine sogenannte Verfolgungsermächtigung) gegeben hat, obwohl die TKP/ML hierzulande weder als terroristisch noch als kriminell betrachtet wird. "Eine konkrete Straftat war Dr. Büyükavci nie vorgehalten worden", sagt Schneeweiß.

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