Kinderhaus Maxfeld: Fristlose Kündigung vor Gericht
29.04.2009, 00:00 Uhr
Die Kirchen-Gemeinde hatte vor geraumer Zeit ihren Einfluss im Verein des Kinderhauses ausgebaut. Nachdem die 2. Vorsitzende, Irmgard Weigert, ihr Amt geräumt hatte, rückte der 2. Pfarrer der Gemeinde, Joachim Habbe, nach. Die 1. Pfarrerin, Ursula Butz-Will, ist satzungsgemäß die Vorsitzende.
Fristlose Kündigung und generelles Hausverbot ausgesprochen
Einen Tag nachdem Habbe sein Amt angetreten hatte, lag im Briefkasten der Kindergartenleiterin Gabriele Mann eine fristlose Kündigung. Bis dato hat Habbe - von Pfarrerin Butz-Will unterzeichnet - zwei weitere, fristlose Kündigungen nachgeschoben. Überdies wurde Mann ein generelles Hausverbot für alle Räume der Kirche ausgesprochen.
Die Gründe für die Kündigungen: Die pädagogische Leiterin soll die beiden Vereinsvorsitzenden (Butz-Will und Weigert) «zwei alte Schnepfen» genannt haben (1. Kündigung). Während der Güteverhandlung im Arbeitsgericht fügt Richterin Anna Reinfelder an, dass sie schon über «ganz andere Beleidigungen» urteilen musste. Darüber hinaus soll Mann der Leiterin des Kirchenbauamtes hinter deren Rücken den Mittelfinger gezeigt haben (2. Kündigung). Im Jahr 2006 soll sie überdies ein Kind in die Einrichtung «gezerrt» haben - vor den Augen des protestierenden Vaters (3. Kündigung).
Anwalt der Pädagogin nennt Vorwürfe «haltlos»
Marc-Oliver Schulze, der Anwalt der Pädagogin, weist die Vorwürfe als «haltlos» zurück. «In den 14 Dienstjahren von Frau Mann hat es nicht eine Abmahnung gegeben. In so kurzer Zeit wird aber wild um sich geschlagen», sagt er. Die Gegenseite, vertreten durch Anwalt Christoph Seidel, bleibt bei den drei Versionen. Die angeblichen Beleidigungen seien den Betroffenen allerdings erst später zugetragen worden.
Für Richterin Reinfelder ist klar: «Am Arbeitsplatz muss es einen Ort geben, wo Mitarbeiter ihrem Ärger Luft lassen können.» Und: Wenn ein Kind in die Einrichtung «gezerrt» werde, sei das nichts ungewöhnliches, sagt sie.
Keine Einigung über die Höhe einer Abfindung
Doch wie geht es weiter? Für Anwalt Seidel steht fest: «Ein Miteinander wird es wohl nicht mehr geben.» Er bietet eine Abfindung von drei Monatsgehältern an. Ein Betrag, den Anwalt Schulze ablehnt. Auch die von der Richterin ins Spiel gebrachte Summe von 18.000 Euro sei angesichts des langen Arbeitsverhältnisses von Gabriele Mann nicht angemessen. Schulze empfiehlt seiner Mandantin, einen Betrag von rund 85.000 Euro Abfindung zu verlangen. Eine Einigung der Parteien kam nicht zustande, die Verhandlung wird fortgesetzt.
Indes befürchten Mitglieder des Trägervereins, dass eine hohe Abfindung die Vereinskasse stark belasten wird.