Klagen gegen VW: Gericht gibt neun Nürnbergern recht
27.4.2017, 11:07 UhrDie enttäuschten Käufer hatten Zivilklage erhoben und unter anderem geltend gemacht, dass sie von der manipulierten Software in ihren Diesel-Autos beim Kauf nichts ahnten, ihnen deshalb ein Schaden entstanden ist. Die 4. Zivilkammer gab den Klägern recht und sprach von deliktischer Haftung, dies meint ein Verschulden des VW-Konzerns. Die mündliche Urteilsbegründung wär sehr knapp gefasst, eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor.
Bei den Zivilklagen handelt es sich jeweils um Einzelklagen, die lediglich an einem Tag zusammengefasst werden – nicht um Sammelklagen. Gerichtssprecher Friedrich Weitner teilt mit, dass dem Gericht inzwischen insgesamt 39 Fälle vorliegen, die nach und nach entschieden werden.