Mehr Verletzte: ADAC hat Sicherheit für Radfahrer untersucht

28.10.2019, 18:46 Uhr
Mehr Verletzte: ADAC hat Sicherheit für Radfahrer untersucht

© Foto: Daniel Naupold/dpa

Der ADAC hat in zehn deutschen Landeshauptstädten untersucht, wie es um die Radfahrersicherheit an Kreuzungen und Grundstücksauffahrten bestellt ist. Dabei sind die großen Städte mit Gesamtnoten von sehr gut bis ausreichend zwar insgesamt relativ positiv bewertet, bei 13 Prozent der Routen gab es aber eine mangelhafte bis sehr mangelhafte Beurteilung.


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So waren Radwege an Kreuzungen unzureichend oder gar nicht markiert und manche Grundstücksauffahrten wegen Mauern und Hecken kaum zu erkennen. Gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Radfahrern und Autofahrern sowie der Ausbau der Radwege sind wesentliche Elemente, um die Radfahrersicherheit zu steigern.

In Nürnberg reduzierte sich zwar die Zahl der getöteten Radfahrer von zwei (2017) auf nur noch einen im Jahr 2018, gleichzeitig stieg jedoch die Zahl der verletzten Fahrradbenutzer um 18,4 Prozent. Während 2017 noch lediglich 690 verletzte Radfahrer zu beklagen waren, waren es im Folgejahr bereits 817.

Drei weiße Ghostbikes

Um die Radwege-Infrastruktur zu verbessern, steigert Nürnberg den hierfür vorgesehenen Etat ab diesem Jahr auf 3,7 Millionen Euro. Darin sind unter anderem 500.000 Euro allein für die Rotfärbung der Wege vorgesehen. Zudem sollen Lücken in den Fahrradwegen entlang der Hauptstraßen geschlossen werden, zum Beispiel an der Erlanger Straße zwischen Nordring und Äußerer Bucher Straße sowie an der Ziegelsteinstraße.


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Ein besonders großes Risiko für Fahrradfahrer stellen weiterhin abbiegende Lkw dar. Als Warnung und im Gedenken an diejenigen, die bei einem solchen Unfall getötet wurden, haben Aktivisten von "Critical Mass" und der ADFC in der Stadt mittlerweile drei weiße Ghostbikes an den Unfallstellen aufgestellt. Damit kein viertes hinzukommt, sollten Auto- und Lkw-Fahrer einige Tipps beherzigen.

Tipps für Auto- und Lkw-Fahrer

  • Autofahrer sollten beim Abbiegen immer an Radfahrer denken und bei eingeschränkter Sicht auf Radwege (etwa durch parkende Autos) schon frühzeitig den Seitenraum beobachten und den Schulterblick nicht vergessen.
  • Teilweise dürfen Radwege in beiden Fahrtrichtungen befahren werden: Deshalb beim Abbiegen auch mit Radverkehr aus der Gegenrichtung rechnen.
  • Selbst wenn es vor der roten Ampel eng ist: Radfahrer dürfen wartende Autos rechts überholen (mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht), daher wachsam bleiben.
  • Grundstückszufahrten: Selbst wenn der Radweg durch das Kopfsteinpflaster einer Grundstückszufahrt unterbrochen ist, hat der Radfahrer Vorfahrt vor aus- und einfahrenden Autos.
  • Radfahrer sollten die Fahrgeschwindigkeit an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten reduzieren. Besonders bei Einschränkung der Sicht durch parkende Fahrzeuge ist Vorsicht geboten. Immer Blickkontakt zu Autofahrern suchen, um sich zu vergewissern, dass man gesehen wird.
  • Bei rechts abbiegenden Autos damit rechnen, dass man nicht gesehen wird. Radwege immer in Fahrtrichtung auf der rechten Straßenseite benutzen. Auch wenn sie in beide Richtungen freigegeben sind, rechnen Autofahrer nicht damit, dass ein Radfahrer aus der "falschen" Richtung kommt.
  • Auffällige Kleidung bei schlechten Wetterverhältnissen und bei Dämmerung tragen und die Fahrradbeleuchtung einschalten. Im Abblendlicht eines Autos ist ein dunkel gekleideter Radfahrer auf 25 Meter Entfernung zu sehen, ein hell gekleideter auf 40 Meter und einer mit leuchtenden Reflektoren sogar auf 130 Meter.

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