Neun Jahre Haft für Nürnberger U-Bahn-Schubser
12.2.2021, 18:45 UhrDie Schwurgerichtskammer des Landgerichts spricht Abbas M. (33) schuldig des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Er und der später geschädigte Mann, Ibrahim Z., dies hatten mehrere Überwachungskameras im Hauptbahnhof aufgezeichnet, begegneten sich um 23.38 Uhr in der Mittelhalle. Bis 23.52 Uhr standen sie zusammen und unterhielten sich. Um 23.53 Uhr standen beide am U-Bahnsteig Richtung Röthenbach.
Abbas M. war alkoholisiert, er war aggressiv, der Anlass für einen wüsten Streit war gleich gefunden: Ibrahim Z. solle ihn nicht so anstarren, schrie er, und wie mehrere Zeugen in der Beweisaufnahme schilderten, ließ Ibrahim Z. (Namen der Betroffenen geändert) dies nicht auf sich sitzen. Ein Wort gab das andere und plötzlich gipfelte der Streit in einem lebensgefährlichen Angriff: Z. stand mit dem Rücken zur Bahnsteigkante, als M. ihn an der linken Schulter packte und über mehrere Meter gewaltsam bis zum Gleisbett zerrte. Genau in jenem Moment, in dem der Zug in den Bahnhof einfuhr, stieß M. sein Opfer hinab auf die Gleise. Ibrahim Z. landete im Schotter, drehte sich um die eigene Achse, fiel gegen die Wand des U-Bahnhofes und wurde von dem einfahrenden Zug erfasst und eingeklemmt. Passanten versuchten zu helfen, Einsatzkräfte der Feuerwehr und der VAG konnten Z. bergen. Abbas M. rannte davon.
Schmerzen sind geblieben
Die Fahndung lief sofort an, um 0.30 Uhr wurde M. festgenommen. Er saß seither in U-Haft. Die Tat hat er zu Prozessbeginn gestanden, er hat versucht, sich zu entschuldigen. Die Strafkammer hat im Urteil auch seine Einweisung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Bevor M. den Alkoholentzug samt Therapie beginnen kann, muss er erst drei Jahre Strafhaft verbüßen. In der Strafe enthalten ist auch eine bereits vorher verhängte kurze Haftstrafe von einigen Monaten.
Ibrahim Z. hat die Entschuldigung nicht angenommen. Vor dem Verbrechen war er als Kurierfahrer tätig, heute weiß er nicht, ob er überhaupt wieder arbeiten kann. Er brach sich einige Knochen, zwei Operationen hat er noch vor sich, unter Schmerzen leidet er bis heute.
Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre gefordert, die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von weniger als sieben Jahren.