Vom Freistaat unterstützt
Nürnberg bleibt Spitzenreiter bei Spielhallen-Dichte
10.6.2021, 05:55 UhrEigentlich läuft eine Härtefallregelung, die die Daddelbuden vor einer Schließung schützt, am 30. Juni 2021 aus. Doch das Innenministerium will die "schützenswerten Vertrauens- und Bestandsschutzinteressen" der Betreiber berücksichtigen – und zwar noch weitere zehn Jahre lang, bis zum 30. Juni 2031.
Kein Betrieb wie jeder andere
Vor allem am Plärrer massieren sich die Spielhallen, in der Südstadt prägen sie teilweise ganze Straßenzüge. Legale Spielhallen verfügen über eine Konzession und eine Zulassung, ihre Betreiber zahlen ganz normal Gewerbesteuer wie andere Geschäftsleute auch. Dennoch sind die Daddelbuden mit ihren typischen verdunkelten Scheiben nicht unproblematisch.
Unter Umständen können sie eine Glücksspielsucht auslösen oder verstärken. Nach Expertenmeinung sind derartige "Vergnügungsstätten", wie sie auf Amtsdeutsch heißen, auch verantwortlich für den sogenannten Trading-Down-Effekt. Dabei werden gewachsene Strukturen wie der traditionelle Einzelhandel verdrängt, die betroffenen Straßen und Viertel verlieren deswegen an Attraktivität. Folglich sinken der Bodenpreis und die Mieten. Meist dominieren dann schnelllebige Handy-Läden, Ein-Euro-Shops und Nagelstudios das Erscheinungsbild dieser Straßen.
Das Ordnungsamt zählt aktuell 128 Spielhallen an 92 Standorten, erklärt Amtsleiter Robert Pollack: "Die Anzahl an Spielhallen und Standorten unterscheidet sich, weil bei Mehrfachspielhallen für jede Halle eine Konzession erforderlich ist." Dazu kommen noch 36 Wettbüros, die sich hier niedergelassen haben.
Die bayerische Staatsregierung beruft sich auf den bundesweit gültigen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Dieser schreibt ganz allgemein zum Beispiel vor, wer eine Lizenz bekommt und wie für Glücksspiel geworben werden darf. Was genau in den Bundesländern daraus gemacht wird, regeln diese selbst in eigenen Ausführungsgesetzen.
So hat Bayern in seinem "Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag" (AGGlüStV) unter anderem bestimmt, dass der Mindestabstand zwischen Spielhallen 500 Meter betragen muss. So soll vermieden werden, dass sich diese an bestimmten Orten häufen. Spielhallen, die näher beieinander stehen, müssen nach dem 30. Juni 2021 schließen, so sieht es das aktuelle AGGlüStV vor. Das Aus beträfe in Nürnberg 71 Betriebe, erklärt Amtsleiter Pollack.
Aus der Schusslinie
So weit kommt es aber nicht. Denn das bayerische Innenministerium, das als Aufsichtsbehörde für Glücksspiele zuständig ist, nimmt die Spielhallen aus der Schusslinie. Alle Daddelbuden, die es schon am 1. Januar 2020 gab, dürfen unter die Fittiche einer Befreiungsregel. Diese erlaubt den zu nahe stehenden Spielhallen, unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin geöffnet zu haben. "Dies sind alle Spielhallen in Nürnberg", stellt Pollack resigniert fest. Nur vier Standorte mit besonders großen Spielhallen müssen sich nun verkleinern. Der Rest darf bleiben. Zusammen mit anderen Städten in Bayern habe Nürnberg protestiert, betont Pollack. Auch die anderen Kommunen sind dagegen, dass es möglich ist, etwa durch ein Sozialkonzept einer Schließung zu entgehen.