Pflegende Angehörige sauer: Stundenweise Entlastung soll gekürzt werden
21.4.2021, 16:42 Uhr24 Stunden, sieben Tage die Woche: Wer einen Angehörigen zuhause pflegt, ist oft rund um die Uhr gefordert. Entlastung bieten zum Beispiel Kurzzeit- und Verhinderungspflege. So stehen jedem Pflegebedürftigen bisher 1612 Euro im Jahr für die vorübergehende Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung und ebenfalls 1612 Euro für stundenweise Verhinderungspflege zur Verfügung, berichtet Barbara Lischka von der Angehörigenberatung Nürnberg. Weiterhin gilt bislang: Wenn der Betrag für die Kurzzeitpflege nicht genutzt wurde, kann die Hälfte davon, also 806 Euro, für die stundenweise Verhinderungspflege "umgewidmet" werden.
Die Mittel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege will Gesundheitsminister Spahn nun in einen "Entlastungstopf" zu 3300 Euro zusammenlegen. Er plant, dass aus diesem Topf nur 40 Prozent für die stundenweise Entlastung im Rahmen der Verhinderungspflege genutzt werden dürfen.
Barbara Lischka hält das für keine gute Lösung: "Gerade pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz sind auf diese Stunden dringend angewiesen", sagt sie. Die Gründe sind vielfältig: Mal steht ein eigener Arzttermin oder Eingriff auf dem Terminkalender oder die Pflegenden brauchen einfach einmal eine kurze Auszeit, um selbst wieder Kraft zu schöpfen.
Pflegereform: Wen sie entlastet und wen nicht
Eine stationäre Kurzzeitpflege kommt für viele Betroffene dabei nicht in Frage, weiß Lischka: Die Unterbringung in ungewohnter Umgebung führe häufig zu Unruhe und einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Erkrankten. Besser eigne sich in diesen Fällen die Hilfe von Verwandten, Nachbarn und Freunden - teilweise mit Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, so die Diplom-Sozialpädagogin. Aus ihrer Sicht wäre es sinnvoll, dass die Betroffenen das Gesamtbudget flexibel und nach ihren Bedürfnissen ausschöpfen können.