Polizei räumte Nürnberger Hanf-Laden "Greenz" leer
18.8.2019, 06:00 UhrDas Hanf-Duschgel für 13,99 Euro, die Hanf-Schokolade und das Pesto auch. Doch die meisten Regale in Max Ezels Laden in der Oberen Schmiedgasse sind leergefegt. Drei Wochen nach der Eröffnung hat die Polizei das "Greenz" durchsucht und den Großteil der Waren mitgenommen.
Seitdem hat das CBD- und Biohanf-Geschäft geschlossen. CBD steht für den Wirkstoff Cannabidiol; er soll beruhigend wirken und gegen Krämpfe, Entzündungen und Übelkeit helfen. Die Substanz THC, die in Marihuana enthalten ist und high macht, steckt nicht in CBD-Produkten.
"Wir wollen hier kein Kiffer-Image"
Öle, Liquids für E-Zigaretten, CBD-Tees, -Kaugummis und vieles mehr aus dem Angebot von "Greenz" sind nun Beweismittel und werden im Labor untersucht. Tablet und Notebook mit der Software für die Kasse wurden laut Ezel erst nach sieben Wochen wieder zurückgebracht.
Was Max Ezel und vielen anderen Hanf-Läden vor allem in Bayern das Leben schwermacht, ist die rechtliche Grauzone, in der sie agieren. Ezel sagt: "Wir wollen hier kein Kiffer-Image, wir verkaufen kein Rausch-Zubehör." Außerdem gebe es die Öle auch in Drogeriemärkten, ohne dass die Polizei einschreite.
Zehn Polizisten? Präsidium widerspricht
Für die dm-Kette stimmt das seit kurzem nicht mehr. Wegen der unklaren Rechtslage wurden CBD-Produkte dort aus dem Sortiment genommen. Nur Rossmann hat sie noch im Angebot, allerdings mit der Empfehlung, das Öl nur aufs Kissen zu träufeln und nicht einzunehmen.
Es sei ein normaler Rauschgifteinsatz gewesen, teilt Polizeisprecher Bert Rauenbusch auf Anfrage zur Durchsuchung von "Greenz" mit. Die Ermittlungen liefen. Wenn Einzelhandelskaufmann Max Ezel (24) und sein Kompagnon Matthias Zyska von zehn Beamten im Laden berichten, dann sei das nicht richtig, so Rauenbusch.
Auch die Wohnung der beiden Ladenbetreiber wurde durchsucht. Im Durchsuchungsbeschluss ist allerdings von Betäubungsmitteln keine Rede. Es bestehe der Verdacht, dass in dem Laden gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen wurde. Cannabidiol sei ein verschreibungspflichtiges Mittel, der Handel damit also illegal.
Drei Fälle mit entsprechenden Urteilen
Letztendlich muss das die Rechtsprechung klären – und die ist keineswegs einheitlich. Weil das Bundesamt für Verbraucherschutz die Verschreibungspflicht bejaht, geht die Justiz zumindest im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Nürnberg-Fürth auch davon aus, dass CBD-Produkte Arzneimittel sind.
Laut Philip Engel, Sprecher der Staatsanwaltschaft, hat es im Großraum Nürnberg drei Fälle mit entsprechenden Urteilen gegeben. Zwischen 90 und 120 Tagessätze Geldstrafe hätten die Richter verhängt, so Engel. Der Strafrahmen sehe sogar bis zu drei Jahre Gefängnis vor.
Max Ezel will seinen Laden an der Burg Anfang September wieder aufmachen. CBD-Produkte wird es vorerst nicht wieder geben.
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