Einsätze können teuer werden

Wer zahlt, wenn die Feuerwehr Wohnungstüren aufbricht?

Alexander Brock

Redakteur für Lokales

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07.07.2021, 05:48 Uhr
Ein Einsatz der Feuerwehr ist meist teuer. Doch wer muss durch nach dem Einsatz entstandene Schäden begleichen?

© imago stock&people Ein Einsatz der Feuerwehr ist meist teuer. Doch wer muss durch nach dem Einsatz entstandene Schäden begleichen?

Am 21. Juni 2021 in den frühen Morgenstunden gibt es einen gewaltigen Knall in einer Gartenkolonie am Frankenstadion. Flammen schlagen meterhoch aus der Anlage, Qualm steigt auf. Ein Gartenhaus war explodiert. Die Feuerwehr löschte schnell, niemand wurde verletzt. Die Kripo nahm den Trümmerhaufen unter die Lupe und entdeckte deformierte Gasflaschen. So wie es aussieht, verursachte austretendes Gas die Explosion. Der Besitzer der Laube war zum Zeitpunkt des Knalls und des folgenden Einsatzes in der Arbeit. Die Einsatzkräfte suchten in dem Schutt, der von der Hütte noch übrig war, nach Menschen. Sie fanden niemanden.

Der Fall landet bei Jeannette Götz. Sie ist Leiterin der Abteilung Kostenersatz bei der Berufsfeuerwehr Nürnberg. Jetzt muss geklärt werden, wer für die Kosten des Einsatzes aufkommt. Schließlich rückten Kräfte der Feuerwachen 1, 2, 3, 4 und 5 an, in der Stärke von zwei Löschzügen. Ein Großaufgebot - und das nicht ohne Grund. Denn das Einsatzstichwort lautete "Gefahrstoffexplosion Verpuffung", ein Zeichen, dass eine größere Katastrophe im Gange sein kann. Je mehr Kräfte und Einsatzmittel sich auf den Weg zum Einsatzort machen, desto teurer wird's, sagt Götz. In diesem Fall kostet es exakt 4211 Euro.

Fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich?

Jetzt ist nur die Frage, wer dafür aufkommt? In diesem Fall, so Götz, hängt es davon ab, welches Urteil das Gericht in so einem Verfahren am Ende fällt. Ein solches steht in diesem Fall bisher noch aus. "Ist die Explosion fahrlässig verursacht worden, muss der Verursacher, also der Besitzer des Gartenhauses, keine Einsatzkosten bezahlen." Gleiches gilt, wenn Brände entstehen, weil etwa eine Kerze versehentlich umgefallen ist. Anders ist es, wenn der Kriminaldauerdienst (KDD), die Kripo und schließlich das Gericht nach so einem Fall zu dem Ergebnis kommen, dass hier grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt wurde. "Wenn beispielsweise jemand die Gasleitung manipuliert hat."

Grundsätzlich sind aber Brandeinsätze kostenfrei, also solche, ohne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Frei ist es generell auch dann, wenn die Feuerwehrtrupps Menschen oder Tiere retten. Die Berufsfeuerwehr hält aber die Hand auf, wenn es um Fahrzeugbrände geht. "Als Halter trage ich die Verantwortung für das Fahrzeug. Bringe ich ein Auto auf die Straße, fährt in gewisser Weise auch ein Risiko mit. Die Einsatzkosten sind aber meist durch eine Kfz-Versicherungen abgedeckt", erklärt die Sachgebietsleiterin.

Schließzylinder wird aufgebohrt

Zahlen muss auch niemand, der bei der Polizei eine Person vermisst meldet. Aufmerksame Nachbarn, Freunde oder Angehörige sollen sich schließlich melden und nicht zurückschrecken, weil der folgende Einsatz etwas kosten könnte. Geht so ein Anruf in der Einsatzzentrale oder der Integrierten Leitstelle ein und man kommt zu dem Schluss, dass die Wohnung der angeblich verschwundenen Person aufgebrochen werden muss, rückt die Feuerwehr an. Die Kräfte haben meist eine handwerkliche Berufsausbildung. Sie versuchen die Türe zunächst "schadensfrei" aufzuhebeln. Klappt das nicht, bohren sie den Schließzylinder auf.

"In den allermeisten Fällen sind die Gesuchten aber gar nicht in der Wohnung und es gibt eine einfache Erklärung, weil sie beispielsweise im Urlaub sind." Die Feuerwehr setzt dann einen neuen Schließzylinder ein, die Schlüssel dazu übergibt sie den Polizisten. Ein Info-Zettel wird an die Türe geheftet, unter anderem mit dem Hinweis, in welcher Polizeiwache die Bewohner ihre neuen Schlüssel abholen können. "Es wäre ungut, wenn ein Bewohner von einer Reise zurückkommt und vor verschlossener Türe steht."

Im Durchschnitt, erzählt Götz, öffnet die Feuerwehr Nürnberg im Monat 120 bis 150 Mal Haus- und Wohnungstüren. "Im vergangenen April passierte das 125 Mal." Fordert jemand die Feuerwehr allerdings an, weil er seinen Schlüssel verloren hat, fällt das unter technische Hilfe. Und die ist kostenpflichtig: Eine Rechnung von 145 Euro fällt an. "Wir wollen ja keinen Schlüsseldienst ersetzen. Gleiches gilt für Wespennester im Haus oder im Garten. Dafür sind eigentlich Kammerjäger zuständig." Die Entfernung eines Wespennests kostet 142 Euro.

Wasserdampf löst den Alarm aus

Kostenfrei sind Einsätze auch, wenn ein Brand gemeldet wird und sich später die Information als haltlos herausstellt. "Das kann ein Irrtum sein oder jemand hat sich einen schlechten Scherz erlaubt." Letzterer muss mit Konsequenzen rechnen, sobald man ihm die bewusste Irreführung nachweisen kann. Mindestens einmal pro Monat rücken die Brandbekämpfer Richtung Nürnberg-Gebersdorf aus, weil jemand dort riesige Rauchschwaden beobachtet. In der Regel sehen die Leute aber Wasserdampf, der aus den Schloten des dortigen Kraftwerks in den Himmel steigt. "Dennoch müssen wir das ernst nehmen, hinfahren und uns selbst davon überzeugen."

Ein großer Brocken auf der Einnahmen-Seite sind die Fehlalarme von Brandmeldeanlagen, die an das Netz der Feuerwehr gekoppelt sind - nicht zu verwechseln mit Rauchmeldern, die nur mit akustischem Signal reagieren, wenn's qualmt. Rückt die Feuerwehr aus, weil der Alarm etwa durch Baustellenstaub ausgelöst wurde und ein Ernstfall nicht vorliegt, kostet das den Verursacher 600 Euro. Götz: "Fehlalarme machen bei uns den größten Posten aus. Insgesamt nehmen wir jährlich rund 1,9 Millionen Euro ein, davon entfallen alleine auf die Fehlalarme 1,2 Millionen Euro."

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