Kein Schutz für die Fränkische Bratwurst
31.5.2019, 13:09 UhrDer Verein zur Förderung der fränkischen Bratwurstkultur mit seinem Vorsitzenden Uwe Raab hat es auch vorerst aufgegeben, die Fränkische Bratwurst schützen zu lassen. "Es ist mit zu viel Bürokratie und Aufwand seitens der Betriebe verbunden", sagt Thomas Zimmer, der stellvertretende Vorsitzende des Vereins, zu dem leidigen und kontrovers diskutierten Thema.
Zimmer, der auch Präsident der Handwerkskammer für Oberfranken ist, hat mit dem Landesinnungsverband und dem Wirtschaftsministerium in München entsprechende Gespräche geführt. Die Fachleute im oberbayerischen Ministerium schlugen vor, dass die fränkische Bratwurst das Siegel "Garantiert traditionelle Spezialität" anstreben sollte. Die Kriterien seien erreichbar und einfach zu kontrollieren. "Sie haben uns den Weg geebnet", sagt Thomas Zimmer. Dennoch klappte der Vorstoß nicht, denn die erhoffte Resonanz von den Betrieben blieb aus.
"Sie haben gesagt 'hört uns auf damit'", klagt Zimmer im Gespräch mit den Nordbayerischen Nachrichten. Deshalb habe man "das Ganze auf Eis gelegt". Die Metzger befürchten Mehrarbeit. Sie würden in ihren Betrieben jemanden benötigen, der die Produktion der Bratwürste überprüft und zertifiziert. Angesichts des sowieso herrschenden Fachkräftemangels nicht nur im Metzger-Handwerk ein schwieriges Unterfangen.
So hätte etwa nachgewiesen werden müssen, dass das jeweils für die Würste verwendete Fleisch garantiert aus der Region stammt. Da Bratwürste in der Regel nur ein eher kleiner Teil der Produkte einer Metzgerei seien, würden sich die Inhaber die Frage stellen, warum sie den Aufwand auf sich nehmen sollen, erklärt Zimmer.
Drei Schutzklassen
Drei Lebensmittel-Schutzklassen existieren derzeit - mit unterschiedlich strengen Anforderungen: Das Siegel "Garantiert traditionelle Spezialität" bietet die Gewähr für eine traditionelle Zusammensetzung und Herstellung des Lebensmittels. Produziert werden kann es an jedem beliebigen Ort. Ein Beispiel hierfür ist der italienische Mozzarella- Käse.
Die "Geschützte geografische Angabe" bedeutet, eine Stufe der Produktion muss im genannten geografischen Gebiet erfolgen. Das Fleisch für die Nürnberger Rostbratwurst darf zum Beispiel aus Polen stammen; nur die Wurst muss in der Region hergestellt werden. Derzeit sind knapp 80 Bezeichnungen aus Deutschland auf diese Weise geschützt, etwa die Nürnberger Rostbratwurst.
Das EU-weit einheitliche Kennzeichen "Geschützte Ursprungsbezeichnung" steht für die Herkunft eines Lebensmittels. Produkte, die dieses Siegel tragen, müssen in einem festgelegten Gebiet nach bestimmten Kriterien erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Sämtliche Produktionsschritte müssen in der betreffenden Region erfolgen. Beispiel hierfür ist der Allgäuer Emmentaler.
Die Metzger, die Mitglied im Verein zur Förderung der fränkischen Bratwurstkultur sind, können ein Logo mit Wurstsymbol nutzen und so von der Marke profitieren. Auch die Teilnahme am jährlichen Fränkischen Bratwurstgipfel, der dieses Jahr am 2. Juni wieder im Wiesweiherpark in Pegnitz veranstaltet wird, nutzen einige der Metzger gewinnbringend. "Es hängt von den einzelnen Metzgern ab, was sie daraus machen", sagt Michael Breitenfelder, der Schriftführer des Vereins.
Breitenfelder weist noch auf eine Besonderheit der fränkischen Bratwurst hin: Jede sei einzigartig. "Es ist die Vielfalt, die sie auszeichnet." Dies erschwere auch die Schutzwürdigkeit, da jeder Metzger sein eigenes Rezept habe und somit sich der Inhalt unterscheide.
Der Pegnitzer Metzgermeister Werner Schiller glaubt, dass ein Gütesiegel den Absatz nicht erhöhen würde: "Deswegen wird nicht mehr verkauft." Die Kunden würden zu dem Metzger gehen, bei dem ihnen die Bratwurst am besten schmecke. "Jede hat ihren eigenen Geschmack." Während Schiller auf ein Siegel verzichten kann, ist etwas Anderes für ihn ein Muss: "Eine typische fränkische Bratwurst gehört in ein Bändel rein."
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