Thomas Hacker akzeptiert Strafe des Amtsgerichts Bayreuth

4.3.2018, 08:58 Uhr
Thomas Hacker akzeptiert Strafe des Amtsgerichts Bayreuth

© Kerstin Goetzke

Die Sache liegt mehr als ein Jahr zurück. Schon im Vorwahlkampf der Bundestagswahl 2017 war aus FPD-internen Kreisen in Umlauf gebracht geworden, dass gegen Hacker, der damals Schatzmeister war und sich um Rechnungen kümmerte, Vorwürfe erhoben wurden. Sie standen in Zusammenhang mit seinem Haus an der Bayreuther St.-Nikolaus-Straße, in dem die FDP-Geschäftsstelle viele Jahre untergebracht war. Dort soll es bei den Mietzahlungen "Ungereimtheiten" gegeben haben. Das Haus gehört Hacker selbst. Er hatte die 140 Quadratmeter seiner Partei zu einem Spottpreis vermietet, 600 Euro, nur für die Heizung musste die Partei zahlen.

Vier Monatsmieten überwies die FDP auf Hackers eigenes Konto, wie all die Jahre vorher. Allerdings hätte es auf ein Kreditkonto der Bank überwiesen werden sollen, wo noch ein Betrag ausstand. Außerdem unterzeichnete er keine Drittschuldner-Erklärung für die FDP. Damit hätte er erklären müssen, dass die FDP Bescheid wusste, dass er bei der Bank in der Kreide stand und die Miete nicht auf Hackers Konto zu gehen hat.

Das Geld hat er schon im Januar vergangenen Jahres zurückgezahlt. Eine Anzeige hat der FDP-Landesverband in München nicht erstattet, aber im Januar 2017 die Parteikasse prüfen lassen. Der Schaden sei "reguliert", hieß es in Parteikreisen im März vergangenen Jahres. "Die Kassenprüfer stellten fest, dass der FDP Oberfranken kein materieller Schaden entstanden ist", so die Stellungnahme des Landesverbandes.

Inzwischen ist der Mietvertrag fristgerecht gekündigt. Hacker war danach als Schatzmeister der FDP Oberfranken zurückgetreten. Damit habe er "den Weg für einen Neuanfang frei gemacht", sagte damals der neue Bezirksvorsitzende Thomas Nagel. Über alles weitere wollte er nicht sprechen. Alles sei "intern geregelt" worden. Auch die beiden Kassenprüfer hatten ihre Ämter niedergelegt. Eine Zeitlang regelte ein Interims-Kassier die Geschäfte, bis im März vergangenen Jahres auf dem Bezirksparteitag neu gewählt wurde. Nagel betont: "Es ist keine Sache der FDP, sondern eine von Thomas Hacker."

Trotzdem hat ihn ein Parteimitglied aus der Region angezeigt. "Es war ein Griff in die Parteikasse", sagt er – und mehr nicht. Auch seinen Namen möchte er nicht in der Zeitung lesen. Parteikollegen sagen, als Bundestagsabgeordneter habe man eine Vertrauens-Funktion. Hacker habe erst alles reguliert, als alles bekannt geworden war. Es gehe, so ein weiterer Parteikollege, um "eine moralische Frage".

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth war seit Anzeigeneingang Mitte Februar 2017 tätig, trotzdem dauerte das Verfahren. Der Strafbefehl (Aktenzeichen Az. 124 Js 5002/17) wurde vom Amtsgericht Bayreuth am 4. Oktober 2017 erlassen, kurz nach der Wahl und kurz vor der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages – und kurz vor der Immunität Hackers als Bundestagsabgeordneter, die allerdings für die Durchführung eines Strafverfahrens aufgehoben werden kann.

Ohne Ansehen der Person

Den Vorwurf, das Verfahren habe zu lange gedauert oder wegen der Bekanntheit des Beschuldigten gar nicht erst aufgenommen werden sollen, kontert Herbert Potzel, Leitender Oberstaatsanwalt in Bayreuth so: "Aus der Anzeige war nicht sofort erkennbar, welche Straftatbestände erfüllt sein konnten. Es mussten Unterlagen nachgefordert werden." Verzögerung? "Wir ermitteln ohne Ansehen der Person und haben nicht verzögert", sagt Potzel. Die nach dem Gesetz nichtöffentlich zu führenden Ermittlungen wurden Anfang Oktober 2017 abgeschlossen. Heraus kam Untreue in fünf Fällen. In vier ging es um die Mietzahlungen, im fünften Fall um eine nicht abgegebene Drittschuldner-Erklärung für die FDP. Mit der fehlenden Erklärung, so Potzel, trete eine "Gefährdung" des Parteivermögens ein. "Das ist kein bereits eingetretener Schaden, aber es reicht aus für die Verwirklichung des Straftatbestands."

Weitere Ermittlungen gegen FPD-Angehörige aus dem Kreis Bayreuth gebe es in dem Zusammenhang nicht. Die Frage, ob im vergangenen Jahr überhaupt ein richtiger Rechenschaftsbericht abgegeben worden war, war nicht Gegenstand des Ermittlungsverfahrens.

Hacker trifft der Vorwurf schwer. Er ist Steuerberater und galt während seiner Zeit im Landtag als sehr fleißig und gut informiert. Bei der Aufstellung der Kandidaten für die Bundestagswahl hat er sich gegen eine heftige FDP-interne Gegenwehr durchgesetzt. Man hatte ihm vorgeworfen, dass er "zwei Wahlen verloren" hatte. Er musste sich gegen den jetzigen Landesvorsitzenden Albert Duin geschlagen geben, dann um den Bezirksvorsitz gegen den Forchheimer Sebastian Körber. Aber die FDP wollte unbedingt in den Bundestag. In gewissen Parteikreisen sieht man Hacker nicht mehr gerne als Kandidaten. Bundes- und Landesverband mischen sich nicht in die Personalpolitik vor Ort ein. "Die Entscheidung über die Aufstellung von Bundestagskandidaten obliegt alleine den Mitgliedern im jeweiligen Wahlkreis", sagte Martin Hagen, Pressesprecher und Hauptgeschäftsführer der FDP in München.

Die Frage, warum die Miete vier Monate auf das falsche Konto ging, beantwortet Hacker so: "Die Partei hatte ein Postfach, das regelmäßig geleert wurde. Leider landete das Schreiben im Briefkasten und nicht im Postfach." Dass er die Bedeutung der Drittschuldner-Erklärung als Steuerberater hätte kennen müssen, räumt er ein. "Für meinen Fehler habe ich mich bei den Parteigremien entschuldigt."

Keine Kommentare