Urteil gefallen: Zwei Schüler bedrohten ihren Lehrer mit dem Tod

19.10.2019, 17:55 Uhr

Nach einer Auseinandersetzung mit ihrem Lehrer Helmut E. schmiedeten zwei Schüler, Markus T. (20) aus Trebgast und Ben U. (19, alle Namen von der Redaktion geändert) aus der Fränkischen Schweiz, Pläne, um ihren Lehrer zu "ärgern". Bei einem Ausflug zum Röhrensee verbot er den beiden, in einer Arbeitsgruppe zusammenzuarbeiten.

Im Anschluss darauf heckten die zwei unter anderem den Plan aus, ihn mit einem Stimmen verändernden Gerät anzurufen und einzuschüchtern. Von dieser Idee ließen sie ab.

Stattdessen schrieb der damals 17-jährige T. einen Drohbrief, den Richter Stefan Kolb vorlas: "Hallo, Herr E., am 27. März 2018 wollen wir, dass sie um 12.30 Uhr 10 000 Euro in den Mülleimer am ZOH schmeißen. Wenn nicht, werden sie sterben. Keine Polizei. Wenn sie etwas sagen, dann erfahren wir das. Wir wissen, wo sie wohnen. Sie kennen uns nicht. Wir kennen sie."

Laut Aussage seines Anwalts kopierte T. einen Drohbrief aus einer Krimiserie. Sein damaliger Freund Ben U. legte im Nachgang den Brief am 15. März in das Schulfach des Lehrers. Dieser fand den Brief am darauffolgenden Tag und besprach mit der Schulleitung das weitere Vorgehen.

Schüler gaben alles zu

Daraufhin wurde von der Schule die Polizei eingeschaltet "T. war mein erster Gedanke, als ich darüber nachdachte", sagte der Lehrer. Die beiden Schüler gaben bei den Vernehmungen alles zu. Da sie eine Förderschule besuchten, mussten sie zur psychiatrischen Beurteilung. Der Psychiater Klaus Leipziger stellte bei beiden eine psychische Störung fest. Zudem seien beide in ihrer Entwicklung nicht auf dem Stand Gleichaltriger, weshalb er nur bedingt eine Strafmündigkeit sah.

Die beiden Schüler hätten gar nicht umreißen können, was sie dem Lehrer damit psychisch antun. Und auch bei den geforderten 10 000 Euro hätten die beiden wenig Ahnung, wie viel diese Summe überhaupt bedeute, so Leipziger.

Richter Kolb gab bei seiner Urteilsverkündung der Aussage des Psychiaters eine sehr hohe Gewichtung. So verurteilte er diese zu Arbeitsstunden – 40 Stunden für Markus T. und 30 Stunden für Ben U.

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