Psychiater hält Mollath weiterhin für gefährlich

18.4.2013, 15:59 Uhr
Psychiater hält Mollath weiterhin für gefährlich

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Der seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachte Gustl Mollath leidet nach Einschätzung des Bezirksklinikums Bayreuth weiterhin an Wahn und ist eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Mollath selbst dagegen sagte am Donnerstag vor einem Anhörungstermin vor dem Landgericht Bayreuth: „Ich habe weiter die Hoffnung, dass die Gerechtigkeit siegt und sich die Wahrheit durchsetzen wird.“

Mollath ist nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth seit 2006 in der Psychiatrie untergebracht, weil er seine Frau misshandelt haben soll. Die Vollstreckungskammer muss alljährlich prüfen, ob seine Unterbringung im Bezirksklinikum Bayreuth noch gerechtfertigt ist.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg und Mollath selbst haben inzwischen beantragt, das Nürnberger Verfahren neu aufzurollen. Dieser Wiederaufnahmeantrag wird derzeit vom Landgericht Regensburg geprüft – mit dem Bayreuther Termin vom Donnerstag hat er nichts zu tun.

Der Chefarzt der Bezirksklinikums, Klaus Leipziger, schrieb in seinem Gutachten für das Bayreuther Gericht im März, er sehe keine „prognoserelevanten Veränderungen im Hinblick auf die zu erwartende Gefährlichkeit des Herrn Mollath“. Seine Weigerung, sich psychiatrisch behandeln zu lassen, habe die „Einschätzung seines psychopathologischen Zustandsbildes dahingehend erschwert, dass die Behandler nahezu ausschließlich auf Verhaltensbeobachtungen und wenige Äußerungen angewiesen sind“.

Mollath selbst habe sich „im Stationsalltag autark eingerichtet“. Er befasse sich ausschließlich mit seinen Interessen, zu denen neben fernsehen und schlafen die Korrespondenz mit Journalisten, Anwälten und seinen Unterstützern gehöre.

Mollaths Anwalt Gerhard Strate erklärte in einer Sitzungspause, sein Mandant habe sich in der nicht öffentlichen Sitzung überrascht gezeigt. „Dieser Wahn hat schon in einem Gutachten von 2006 nirgendswo belegt werden können“, sagte Mollath laut Strate. Der Anwalt sagte, das Bayreuther Landgericht habe angesichts der im Vorjahr neu aufgetauchten Fakten eigentlich gar keine Alternative, als sich für die Entlassung des 56-Jährigen aus der Psychiatrie auszusprechen. Die Vollstreckungskammer könne unmöglich auf der Basis des Nürnberger Urteils von 2006 über eine Verlängerung seines Aufenthalts in der Psychiatrie entscheiden. „Ich bin gespannt, ob das Gericht glaubt, es könnte business as usal machen“, sagte Strate.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung freigesprochen, ihn aber zugleich in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie eingewiesen. Gutachter hatten ihm seinerzeit Wahnvorstellungen im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen seine Frau attestiert. Mollath hatte seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden beschuldigt, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte keine Ermittlungen eingeleitet. Inzwischen hat allerdings eine Untersuchung der Bank einige von Mollaths Vorwürfen bestätigt.

 Der Artikel wurde um 15:53 Uhr aktualisiert.

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