Verbindung gekappt
Regensburg sperrt Nibelungenbrücke wegen Sanierung - und erntet viel Kritik
30.7.2023, 19:31 UhrAm Montag, den 31. Juli, starten die angekündigten Bauarbeiten an der Fahrbahndecke der Nibelungenbrücke, das hat die Stadt Regensburg in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Sanierungsmaßnahmen werden dabei in zwei Bauabschnitten durchgeführt. Aufgrund der vorhandenen Schadensbildung seien kleinflächige Reparaturen nicht mehr zielführend, sodass eine Erneuerung der Fahrbahndecke nötig ist. Die Nibelungenbrücke verfügt über zwei baulich getrennte Richtungsfahrbahnen. Jede Fahrtrichtung ist dabei abwechselnd für je zwei Wochen für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.
Im ersten Bauabschnitt vom 31. Juli bis voraussichtlich 11. August steht die Erneuerung der Fahrbahnen stadtauswärts in Richtung Nord an. Diese Fahrstreifen sind währenddessen gesperrt. Im zweiten Bauabschnitt vom 21. August, bis voraussichtlich 1. September, werden die Fahrbahnen stadteinwärts in Richtung Süden saniert und folglich ebenfalls gesperrt. Im Zeitraum zwischen den beiden Bauphasen seinen aber beide Fahrtrichtungen befahrbar.
Ausgenommen von der Sperrung der Pforte über die Donau sind Rettungsdienste, Busse, Fußgänger und Radfahrer. Diese Verkehrsteilnehmer können die Nibelungenbrücke auch während der Arbeiten passieren. Für den übrigen Verkehr wird eine Umleitung über die Adolf-Schmetzer-Straße, Straubinger Straße, Odessa-Ring und Walhalla Allee in jeweils umgekehrter Richtung angeboten. Die Baumaßnahme werde zudem in möglichst kurzer Zeit zur verkehrsärmsten Ferienzeit abgewickelt, so die Stadt.
Die Verkehrsteilnehmer sind angehalten, den ÖPNV oder das Fahrrad zu nutzen. Ein Netzwerk aus ambulanten Pflegediensten in Regensburg hatte Alarm geschlagen und Kritik geübt. Sie fordern laut übereinstimmenden Medienberichten, ebenso wie Rettungsfahrzeuge und Linienbusse von dem Durchfahrtsverbot ausgenommen zu werden. Ansonsten drohten "massive Einschränkungen", heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung,
Dem entgegnet die Stadt laut dem Portal "regensburg-digital", dass sie sich der "Bedeutung und Leistung" dieser Pflegedienste bewusst sei, dennoch würden diese zum Individualverkehr zählen und hätten im Gegensatz zu "Blaulicht-Fahrzeugen" gemäß der Straßenverkehrsordnung keine Sonderrechte.
Keine Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen