Flyer in Thalmässing

Dreiste AfD-Wahlwerbung im Supermarkt

Robert Gerner

Schwabacher Tagblatt

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23.8.2021, 16:51 Uhr
Dreiste AfD-Wahlwerbung im Supermarkt

© privat

Die Thalmässingerin war am Montagvormittag (23. August) in dem Markt in der Nürnberger Straße einkaufen. Zwischen College-Blöcken, anderem Schulbedarf und Kinderzeitschriften fielen ihr blaue Flugblätter auf, die so drapiert waren, als würden sie zum jeweiligen Produkt gehören. Als Schmidt genauer hinschaute, erkannte sie, dass es sich um Flyer der AfD handelte.

"Unmöglich", findet das Schmidt. Hier werde bewusst versucht, Eltern und Kinder zu rekrutieren. Sie nahm die Flugblätter heraus und warf sie weg. Auch Mitarbeiter von Rewe fanden noch weitere der DIN-A5-großen Werbezettel und entsorgten sie.

"Grundsätzlich fliegt bei uns alles Politische raus", so Rewe-Pressesprecherin Ursula Egger. „Wir sind zu strikter Neutralität verpflichtet und nehmen das sehr ernst.“ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden künftig ein noch wacheres Auge auf solche Dinge haben. Dem Personal seien die Werbematerialien aber zunächst nicht aufgefallen. Erst auf die Beschwerde der Kundin hin habe man reagieren können.

Grenzen ausgetestet

Die Frage ist, ob das Vorgehen der Rechtsnationalen in Wahlkampfzeiten noch erlaubt, oder ob hier schon eine Grenze überschritten ist. Gerade die AfD ist bekannt dafür, dass sie solche Grenzen immer wieder austestet.

Noah Pamer, Jurist am Landratsamt in Roth, bezeichnet das Vorgehen der Partei, wenn es ohne Wissen des Markt-Personals erfolgt sei, als "dreist". Strafrechtlich sei es aber wahrscheinlich nicht zu beanstanden, weil niemand zu Schaden gekommen und auch kein Schaden entstanden sei. Am ehesten könnte der Markt als Hausherr noch zivilrechtlich dagegen vorgehen. "Aber das ist natürlich sehr aufwändig", so Pamer.

Grundsätzlich gebe es für Wahlwerbung nur sehr rudimentäre gesetzliche Regelungen, erklärt Pamer. So sei sie zum Beispiel am Wahltag in der Nähe der Wahllokale untersagt. Für Plakate im öffentlichen Raum gebe es allgemeine Vorschriften.

Und auf Privatgrund? Da könne selbstverständlich jeder Eigentümer sein Hausrecht durchsetzen. Das Hausrecht bei Rewe sieht offenbar so aus: wegwerfen statt anzeigen.

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