Fristen für Führerschein-Umtausch laufen an
Fälschungssicher im Landkreis und in Schwabach unterwegs
14.10.2021, 16:32 Uhr
Für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 endet die Gültigkeit der Führerschein-Dokumente in Papierform schon am 19. Januar 2022.
Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat, die zwischen 1999 und 2013 ausgegeben wurden, hängt die Umtauschfrist vom Ausstellungsjahr ab.
Was gilt für wen?
Beispiel: Eine Person ist 1965 geboren und besitzt noch einen Papier-Führerschein. Dieser muss bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht sein.
Besäße die gleiche Person bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, der 2010 ausgestellt wurde, muss dieser erst bis zum 19. Januar 2031 umgetauscht werden. Tabellen, die auf den jeweiligen Homepages der Stadt Schwabach und des Landkreises aufgelistet sind, geben einen Überblick darüber, bis wann welche Führerscheine umgetauscht werden müssen.
Unterlagen mitbringen
Wer sein aktuelles Dokument umtauschen muss bzw. möchte, braucht für den Antrag ein aktuelles biometrisches Passbild (maximal zwei Jahre alt), den aktuellen Führerschein, sowie den Personalausweis oder Reisepass.
Wer noch den Führerschein im Papierformat besitzt, muss - wenn dieser nicht von der Stadt Schwabach bzw. dem Landkreis ausgestellt wurde - eine Karteikartenabschrift bei der Ausstellungsbehörde beantragen.
Antragsformulare können nicht zugesandt werden. Wer einen Antrag vorab ausfüllen möchte, findet hier die Antragsformulare für Schwabach und für den Landkreis Roth
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