Gute Nachricht für Eltern: Kita-Beitrag wird übernommen
31.1.2021, 06:00 UhrAuch die Stadt Schwabach macht von dieser Entlastungsmöglichkeit zu Gunsten der Eltern in allen Schwabacher Kindertageseinrichtungen Gebrauch, teilt die städtische Pressestelle mit. Das gilt auch für die Kommunen im Landkreis Roth. Der Beitragsersatz gilt rückwirkend ab dem 1. Januar für die Monate Januar und Februar 2021 und ist ein Angebot an die Träger der Kindertagesbetreuung.
In Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden übernehmen die Kommunen 30 Prozent der Beträge, der Freistaat trägt 70 Prozent der Kosten des Beitragsersatzes. Zur Umsetzung wird, wie im letzten Jahr, eine Förderrichtlinie veröffentlicht.
Die Detailregelungen werden noch ausgearbeitet, die Stadt Schwabach erwartet in den nächsten Tagen die Vorgaben des Sozialministeriums zur Umsetzung des Kabinettsbeschlusses. Es zeichne sich aber bereits jetzt ein vergleichbares Vorgehen wie im Frühjahr 2020 ab, so die Stadt Schwabach. Dies bedeutet, die Kitas erhalten einen Beitragsersatz für Krippenkinder von 300 Euro, für Kindergartenkinder von 50 Euro (zusätzlich zum Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro) und für Schulkinder von 100 Euro pro Monat für jedes Kind, das die Notbetreuung nicht besucht. In der Tagespflege liegt der Zuschuss bei 200 Euro.
Voraussetzung für den Beitragsersatz ist auch dieses Mal, dass Eltern in den jeweiligen Monaten tatsächlich keine Beiträge zahlen beziehungsweise dass diese zurückerstattet werden. Die Entscheidung, das Förderprogramm zu nutzen, und die konkrete Umsetzung liegt bei den Kita-Trägern.
Höchstens fünf Tage in Betreuung
Eine weitere Voraussetzung für die Beitragserstattung in der Kindertagesbetreuung ist, dass die Kinder an nicht mehr als fünf Tagen pro Monat (sogenannte Bagatellregelung) in der Einrichtung oder bei der Tagespflegeperson betreut wurden und keine Elternbeiträge erhoben werden.
Ein Beispiel: Ein Kind besucht die Kindertageseinrichtung im Januar an insgesamt sieben Tagen und im Februar an insgesamt fünf Tagen. Für den Monat Januar 2021 kann kein Beitragsersatz geleistet werden, da die Bagatellgrenze von fünf Tagen überschritten wurde. Für den Monat Februar 2021 hingegen kann der Beitragsersatz erfolgen.
Auch wenn die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen nach dem 14. Februar bayernweit wieder öffnen sollten, kann der Beitragsersatz dennoch für den gesamten Februar gewährt werden, sofern die Eltern freiwillig auf die Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung verzichten und ihr Kind im Februar 2021 nicht an mehr als fünf Tagen in die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle bringen. Damit erhalten Eltern, aber auch Träger bereits jetzt Planungssicherheit für den Monat Februar 2021.
Die Kommunen bitten die Eltern noch um etwas Geduld. Der Freistaat Bayern habe noch keine Richtlinie zur Ersatzpauschale der Elternbeiträge erlassen. Daher seien die genauen Auszahlungsmodalitäten noch nicht bekannt, und die Kitas haben bisher noch keine Erstattungszahlung vom Freistaat erhalten, während die laufenden Ausgaben weiter zu decken sind.
Die Eltern werden informiert, sobald es Näheres zu einer eventuellen Rückerstattung geben sollte. Außerdem werden die Eltern gebeten, keine Rückbuchung oder Nichtüberweisung vorzunehmen.
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