Muss Rainer W. doch in Haft?
Überraschende Wende nach Drachenlord-Urteil: Staatsanwaltschaft legt Revision ein
25.3.2022, 12:31 Uhr"Entgegen der Entscheidung des Amtsgerichts in erster Instanz ist Rainer W. vom Landgericht Nürnberg Fürth in zwei Fällen freigesprochen worden", heißt es in einem Statement der Staatsanwaltschaft. Gegen diesen Freispruch und gegen die Bewährung legt die Staatsanwaltschaft Revision ein.
Die Staatsanwaltschaft hatte vom Gericht am Mittwoch eine Verurteilung in allen Anklagepunkten sowie eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten angestrebt.
Wie geht es nun weiter?
"Zunächst ist es so, dass der Richter das Urteil schriftlich begründen muss. Er hat dafür eine gewisse Zeit", erklärt Dr. Daniel Hader, stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf Nachfrage unserer Redaktion. "Danach erfolgt die Revisionsbegründung von unserer Seite."
Beide Stellungnahmen gehen dann weiter an das Bayerische Oberste Landesgerichts in Nürnberg. Dort wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth auf Rechtsfehler geprüft. Dies bedeutet: Es werden nicht mehr alle Zeugen gehört, auch Rainer W. muss nicht vor Gericht erscheinen. Es wird lediglich überprüft, ob das Landgericht Nürnberg-Fürth bei seinem Urteil ein Fehler unterlaufen ist. "Es erfolgt keine erneute Beweisaufnahme", stellt Hader klar.
Bekommt die Staatsanwaltschaft Recht, dann wird vor Gericht nochmal neu verhandelt mit Anhörung aller Zeugen. Die Revision kann nach Angaben der Staatsanwaltschaft einige Monate in Anspruch nehmen. Solange bleibt der Drachenlord weiter auf freiem Fuß. Ob Rainer W. letztendlich doch noch ins Gefängnis muss, bleibt abzuwarten.
Dieser Artikel wurde am 25.03.2022 um 12.30 Uhr aktualisiert.