Lockerungen

Unterricht oder nicht? Das gilt ab Montag für Frankens Schüler

9.5.2021, 19:26 Uhr
Unterricht oder nicht? Das gilt ab Montag für Frankens Schüler

© Jochen Tack via www.imago-images.de

Für den Unterricht an Grundschulen ist die Sieben-Tage-Inzidenz entscheidend. Bis 50 kann Präsenzunterricht - und das ohne Mindestabstand - stattfinden. Das galt bisher auch. Bei einem Wert von 50 bis 165, und das ist das Neue, sind zwei Szenarien möglich. Präsenzunterricht ist dort möglich, wo der Mindestabstand gewahrt werden kann, ansonsten wird die Klasse geteilt und zwischen Präsenz- und Distanzunterricht gewechselt.

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz noch weiter, also über 165, gelten andere Regeln. Während für die Klassen 1 bis 3 ausnahmslos Distanzunterricht gilt, haben jene Viertklässler Präsenzunterricht, die den Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten können. Ist dies nicht der Fall werden die Schüler abwechselnd in der Schule oder daheim unterrichtet.

Am 4. Mai hatte der Ministerrat beschlossen, die Regeln zu ändern.

An Berufsschulen und den weiterführenden Schulen, also an Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien, ist bis Pfingsten die Schwelle von 100 entscheidend. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 gibt es Präsenzunterricht mit Mindestabstand. Wo dies nicht realisiert werden kann, wird zwischen Distanz- und Präsenzunterricht gewechselt.

Distanzunterricht gilt ab einem Wert von 100 - ausgenommen sind hier allerdings die Abschlussklassen aller Schularten sowie die elfte Jahrgangsstufe an Gymnasien und Fachoberschulen und darüber hinaus die entsprechende Stufe der Abendgymnasien. Hier findet auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von eineinhalb Metern statt, wenn die Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes anordnet.


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Ab Pfingsten treten dann für die weiterführenden Schulen neue Regeln in Kraft. Dann ist der Wert von 165 wichtig. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter der so wichtigen Grenze von 165 findet für alle Jahrgangsstufen Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt. Ab einem Wert von über 165 gehen fast alle Schüler in den Distanzunterricht - außer die Abschlussklassen einschließlich der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen. Hier gibt es entweder Präsenzunterricht oder ein Nebeneinander von Distanz- und Präsenzunterricht.

Eine Notbetreuung wird im Wechsel- bzw. reinen Distanzunterricht an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien angeboten, soweit es die räumlichen und personellen Gegebenheiten zulassen. Wie bereits seit einigen Wochen ist für die Teilnahme an der Notbetreuung ein negativer Covid-19-Test notwendig.

Kein reiner Distanzunterricht mehr

Wie wird entschieden, in welcher Form der Unterricht stattfindet? Überschreitet ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt den jeweiligen Schwellenwert an drei aufeinander folgenden Tagen, treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten Tag in Kraft, erklärt das Bayerische Kultusministerium. Maßgeblich ist jeweils der Wert, den das Robert Koch-Institut veröffentlicht. Die Eltern und Schüler werden von der Schule informiert, wie der Unterricht nun stattfindet.

Im Kreis Nürnberger Land ist der Wert so niedrig, dass das Landratsamt am Sonntag verkünden konnte, dass ab Dienstag alle Schülerinnen und Schüler in den Präsenz- bzw. Wechselunterricht zurückkehren können. Dort wo die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m durchgängig und zuverlässig sichergestellt werden kann, findet Präsenzunterricht statt.

So geht es in Kitas weiter

Grundsätzlich ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestätten, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen erlaubt, dies bleibt aber abhängig von der jeweiligen Inzidenz im betroffenen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 gibt es keine Einschränkungen, bei einem Wert zwischen 50 und 100 können Einrichtungen nur öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt. Sobald die Inzidenz die 100 übersteigt, müssen die Einrichtungen geschlossen bleiben, nur die Notbetreuung ist möglich.

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