Volksverhetzung beim Fasching: Angeklagte weisen Vorwürfe zurück
13.10.2020, 12:30 UhrIm Berufungsprozess um eine mögliche Volksverhetzung bei einer Faschingsveranstaltung in Würzburg haben die vier Angeklagten die Vorwürfe am Dienstag zurückgewiesen.
Es habe sich lediglich um eine "politische Parodie und keine menschenverachtende, volksverhetzende Aktion" gehandelt, sagte einer der Männer vor dem Landgericht Würzburg.
Schwarz angemalt in den Umzug gemischt
Fernsehaufnahmen zeigen, wie sich die Angeklagten – drei Männer und eine Frau – im Jahr 2017 in der Innenstadt unter den Faschingszug mischten. Nach eigenen Angaben wollten sie die Asylpolitik der Bundesregierung aufs Korn nehmen. Die Gruppe trug ein Banner mit der Aufschrift "Wir wissen genau, abschieben wird uns keine Sau!". Fast alle Teilnehmer hatten ihr Gesicht schwarz bemalt und trugen bunte Rasta-Mützen.
In Videos, die später von der rechtsextremen Kleinstpartei Der Dritte Weg veröffentlicht wurden, sind Rufe wie "Syria, Syria, Ficki, Ficki" zu hören. Laut Anklage diente die Aktion dazu, die Bevölkerung zum Hass gegen Fremde aufzustacheln.
Vor etwa einem Jahr verurteilte das Amtsgericht Würzburg die Angeklagten im Alter zwischen 28 und 61 Jahren zu Geldstrafen zwischen 2200 und 8400 Euro. Mit dem Berufungsprozess wollen diese einen Freispruch erwirken. Die Staatsanwaltschaft will dagegen höhere Strafen erreichen. Ein Urteil soll noch am Dienstag gesprochen werden.