Unerlaubte Schatzsuchen im Weißenburger Land
5.9.2019, 11:04 UhrNach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz sind Grabungen und Erdarbeiten auf Grundstücken, in denen sich Bodendenkmäler befinden oder vermutet werden, nur mit Erlaubnis der zuständigen Denkmalschutzbehörde zulässig, schreibt die Stadt in der Pressemitteilung. "Wer Grabungen (auch kleine Bodeneingriffe) ohne Erlaubnis vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit."
Das Auffinden von Bodendenkmälern und historischen Funden sei unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zur Freigabe durch die Denkmalschutzbehörde unverändert zu belassen. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, begehe eine Ordnungswidrigkeit.
Laut dem Stadtbauamt missachten Sondengänger zudem häufig die Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer: "Bereits das reine Graben auf fremden Grundstücken verletzt die Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer." Weiterhin würden deren Eigentumsrechte dadurch verletzt, dass die Funde nicht mitgeteilt würden. In Bayern gehören gemachte Funde zu 50 Prozent dem Entdecker – die andere Hälfte steht dem Grundstückseigentümer zu.
Sondengänger begehen laut der Stadtverwaltung die Flächen meist, ohne vorher die Grundstückseigentümer zu informieren, und sie informieren die Grundstückseigentümer meist auch nicht über gemachte Funde. Der gesetzliche Eigentumsanteil der Grundstückseigentümer an den gemachten Funden wird in den meisten Fällen dadurch unterschlagen, dass die gemachten Funde nicht gemeldet werden und auch die Grundstückseigentümer nicht informiert werden. Es sei daher auch im Interesse der Grundstückseigentümer, wenn diese darauf achten, wer auf ihren Grundstücken tätig ist.
Die Polizei informieren
Soweit Sondengänger im Bereich von Bodendenkmälern angetroffen werden, sollte dem Stadtbauamt zufolge umgehend die Polizei informiert werden. Es empfehle sich auch, die Kfz-Kennzeichen zu notieren, damit die Polizei Nachforschungen anstellen könne: "Auch wenn gemachte Funde bekannt werden, sollte hierüber unverzüglich entweder die Polizei oder die Denkmalschutzbehörde informiert werden." Die Polizei ist auch zuständig für die Verfolgung der eigentumsrechtlichen Delikte (Unterschlagung des Eigentumsanteils der Grundstückseigentümer).
InfoWeitere Auskünfte zu der Thematik erteilt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege. Zuständig für den Schutz der Bodendenkmäler im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist die Dienststelle Nürnberg des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. Weitere Auskünfte erteilt das Stadtbauamt unter Telefon 09141/
9 07 - 1 68, E-Mail: bauamt@weissenburg.de. Bekannte Bodendenkmäler sind im Bayernatlas zu finden unter http://geoportal.bayern.de/bayernatlas-klassik.
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